Amtsblatt 1827 No.30 Verord.136: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''22.6.1827, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1827, No.30, Verordnung No.136
* '''22.6.1827, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1827, No.30, Verordnung No.136
:''Neu entstandener Abbau Friedenau betreffend. ''
:''Neues Vorwerk Sorgenstein zu Baumgarten gehörig 378/6''
:Dem aus Ländereien des Dorfs Meisterfelde und der Stadt Barten, Kreises Rastenburg, neu entstandenen Abbau, ist der Name Friedenau beigelegt worden,<br> wodurch jedoch in den bisherigen Kommunal-, Polizeilichen und sonstigen Verhältnissen nichts geändert wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1827, Nr.30, Verordnung Nr.136, S.183 {{MDZ|bsb10694843|447}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
:Daß dem von dem adlichen Gute Baumgarten, landräthlich Rastenburgschen Kreises, in Folge der regulierten gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse abgebauten, nach Barten eingepfarrten, zwischen den Ortschaften Baumgarten, Wickerau, Jeglack und Marienthal belegenen und mit zwei Wohnhäusern versehenen Vorwerk der Name Sorgenstein mit Bewilligung der Königl. Ostpreuß. Reigierung beigelegt worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1827, Nr.30, Verordnung Nr.136, S.183 {{MDZ|bsb10694843|447}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Version vom 21. September 2014, 08:20 Uhr

  • 22.6.1827, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1827, No.30, Verordnung No.136
Neues Vorwerk Sorgenstein zu Baumgarten gehörig 378/6
Daß dem von dem adlichen Gute Baumgarten, landräthlich Rastenburgschen Kreises, in Folge der regulierten gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse abgebauten, nach Barten eingepfarrten, zwischen den Ortschaften Baumgarten, Wickerau, Jeglack und Marienthal belegenen und mit zwei Wohnhäusern versehenen Vorwerk der Name Sorgenstein mit Bewilligung der Königl. Ostpreuß. Reigierung beigelegt worden, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1827, Nr.30, Verordnung Nr.136, S.183 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums