Amtsblatt 1830 No.31 Verord.157: Unterschied zwischen den Versionen

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:Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,<br>eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren<br>bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei
:Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,<br>eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren<br>bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei
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Version vom 31. Juli 2014, 13:09 Uhr

  • 18.7.1830, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1830, No.31, Verordnung No.157
Wegen neuer Eintheilung der römisch-katholischen Dekanate im Ermlande
Das Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten hat auf Antrag des Fürstbischofs von Ermland, Herrn Prinzen von Hohenzollern Durchlaucht,
eine dem Anfange des Jahres 1831 ins Leben tretende neue Dekanats-Eintheilung genehmigt, wonach folgende römisch-katholische Pfarreien von ihren
bisherigen Dekanaten getrennt, und zu andern geschlagen sind, als die Pfarrei
1) Plaswich, und
2) Tolxsdorf, beide getrennt vom Dekanat Mehlsack und geschlagen zu dem in Braunsberg;
3) Frauendorf, getrennt von Mehlsack, geschlagen zu Heilsberg;
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1830, Nr.31, Verordnung Nr.157, S.237 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums