Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf (1836): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Mai 2006, 09:28 Uhr
Bibliographische Angaben
Viebahn, Johann Georg von (Hrsg.): Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf, unter Genehmigung des Königlichen Statistischen Büreaus herausgegeben von Johann Georg von Viebahn, Düsseldorf 1836
Band 1: Die Natur-, Landes- und Volkskunde, - mit Uebersichten der ursprünglichen und römischen, der fränkisch-deutschen und der spätern Reichsgebiete ... -, die volkswirthschafliche, politische und intellektuelle Statistik ...
Band 2: Die statistsche Ortschafts- und Entfernungs-Tabelle und das alphabetische Ortsnamenverzeichniß.
Autor
Dr. Johann Georg von Viehbahn war preußischer Regierungsrat und hat dieses amtliche Werk im Auftrag der Königlichen Regierung von Preußen herausgegeben.
Band 2
Vorwort
Vorbemerkungen
Die Statistik
Kreis Lennep, Landgericht Elberfeld
Kreis Elberfeld, Landgericht Elberfeld
Kreis Solingen, Antheil des Landgerichts Elberfeld
Kreis Solingen, Antheil des Landgerichts Düsseldorf
Kreis Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf
Kreis Duisburg, Oberlandesgericht Hamm
Kreis Rees, Oberlandesgericht Hamm
Kreis Kleve, Landgericht Kleve
Kreis Geldern, Landgericht Kleve
Kreis Kempen, Landgericht Kleve
Kreis Krefeld, Landgerichht Düsseldorf
Kreis Gladbach, Landgericht Düsseldorf
- Bürgermeisterei Schiefbahn, ländliche Sammtgemeinde mit 6 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
- . . .
- Bürgermeisterei Neersen, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Specialetats, zum Friedensgerich Gladbach gehörig.
- Specialgemeinde Neersen, aus den Dorfschaften Nehn oder Niederheide und Neersen bestehend.
- Specialgemeinde Klörath, aus den Dorfschaften Unterbroich, Klörath und Dell bestehend.
- . . .
- Bürgermeisterei Viersen, städtische Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
- Viersen
- Außenbürgerschaft Viersen, aus 6 Dorfschaften bestehend.
- Bürgermeisterei Gladbach, städtische Landgemeinde mit 3 Specialetats; das Friedensgericht ist in der Stadt.
- Gladbach, Stadt
- Ländliche Specialgemeinde Obergeburt, aus den Honschaften Holthehn und Obergeburt bestehend.
- . . .
- Ländliche Specialgemeinde Oberniedergeburt I., aus den Honschaften Eicken, Harterbroich und Kürp bestehend.
- . . .
- Bürgermeisterei Hardt, ländliche Sammtgemeinde aus 3 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt 1835 gebildet, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
- . . .
- Bürgermeisterei Neuwerk, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Specialetats 1835 gebildet, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
- Specialgemeinde Unterniedergeburt mit den Honschaften Damm und Donk, Bettrath und Hoven.
- . . .
- Specialgemeinde Oberniedergeburt II., mit den Dorfschaften Uedding und Lürrip II.
- . . .
- Specialgemeinde Unterniedergeburt mit den Honschaften Damm und Donk, Bettrath und Hoven.
- Bürgermeisterei Korschenbroich, ländliche Sammtgemeinde mit 8 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
- . . .
- Bürgermeisterei Kleinenbroich, ländliche Sammtgemeinde mit 3 Dorfschaften und 2 Rotten in ungetrenntem Gemendehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
- . . .
- Bürgermeisterei Liedberg, ländliche Sammtgemeinde mit 5 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Odenkirhen gehörig.
- . . .
- Bürgermeisterei Schelsen, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Specialetats, zum Friedensgericht Odenkirchen gehörig.
- Specialgemeinde Giesenkirchen mit den Honschaften Giesenkirchen, Ahren, Zoppenbroich I. und Giesenkircherbroich.
- . . .
- Specialgemeinde Schelsen, mit den Dorfschaften Horst, Pesch, Schelsenhorst und Schelsendyk.
- . . .
- Specialgemeinde Giesenkirchen mit den Honschaften Giesenkirchen, Ahren, Zoppenbroich I. und Giesenkircherbroich.
- Bürgermeisterei Odenkirchen, städtische und Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt; das Friedensgericht ist im Orte.
- Odenkirchen, Stadt
- Außenbürgerschaft, aus 9 Honschaften bestehend.
- . . .
- Bürgermeisterei Rheydt, städtische und Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Odenkirchen gehörig.
- Rheydt, Stadt
- . . .
- Bürgermeisterei Dahlen, städtische und Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Odenkirchen gehörig.
- Dahlen, Stadt
- Außenbürgerschaft, aus den 4 Quartieren Genhülsen, Genholland, Broich und Gerkerath bestehend.
- . . .
Kreis Grevenbroich, Landgericht Düsseldorf
- Bürgermeisterei Wickrath, ländliche Sammtgemeinde mit 6 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Bedburdyck gehörig (der Sitz des Friedensgrichts ist in Jüchen).
- Wickrath, Kirchdorf
- . . .
- Bürgermeisterei Wanlo, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Bedburdyck gehörig.
. . .
Kreis Neuss, Landgericht Düsseldorf
Alphabetisches Ortsnamens-Verzeichniss des Regierungs-Bezirks Düsseldorf
Vorlage:Patenschaft
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