Wolfach/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen

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Eichhalden (Aichhalden)
Eichhalden (Aichhalden)
Es haben Mathias Zehender Wittwer und Apollonia Serrerinn aus dem Stab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts eine Heyratsabrede geschlossen welche in folgendem bestehet: 1mo Versprechen sie einander das heil. Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Haus und Gut an, um mit ihr lebenlängl: zu hausen und verschreibet ihr anbey 3tio die Vorthelsgerechtigkeit zu seinem Gut unwiederrufl: mit – oder aus dieser Ehe erzeugten Kindern.  Sie Hochzeiterin hingegen 4to wirft ihr alliges Vermögen laut Theilzeddell oder Pflegrechnung samt ihrem in 15Fl bestehenden verdienten Liedlohn in die Haushaltung gemeinschäflich ein, mit dem weitern Beding daß 5to wenn sie vor ihrem Hochzeiter ohne Leibeserben das zeitl:segnen sollte, er ihrer nächsten Freundschaft 50Fl im Falle aber daß er vor ihr ohne Rücklassung einiger Leibeserben abstärbe, sie seinen nächsten Anverwandten 150Fl hinauszubezahlen hätte.
Es haben Mathias Zehender Wittwer und Apollonia Serrerinn aus dem Stab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts eine Heyratsabrede geschlossen welche in folgendem bestehet: 1mo Versprechen sie einander das heil. Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Haus und Gut an, um mit ihr lebenlängl: zu hausen und verschreibet ihr anbey 3tio die Vorthelsgerechtigkeit zu seinem Gut unwiederrufl: mit – oder aus dieser Ehe erzeugten Kindern.  Sie Hochzeiterin hingegen 4to wirft ihr alliges Vermögen laut Theilzeddell oder Pflegrechnung samt ihrem in 15Fl bestehenden verdienten Liedlohn in die Haushaltung gemeinschäflich ein, mit dem weitern Beding daß 5to wenn sie vor ihrem Hochzeiter ohne Leibeserben das zeitl:segnen sollte, er ihrer nächsten Freundschaft 50Fl im Falle aber daß er vor ihr ohne Rücklassung einiger Leibeserben abstärbe, sie seinen nächsten Anverwandten 150Fl hinauszubezahlen hätte.
    Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Simon Geble Hans Georg Haas auf Seite der Hochzeiterinn Michael Borhoh und Simon
Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Simon Geble Hans Georg Haas auf Seite der Hochzeiterinn Michael Borhoh und Simon
Geble beede Pfleger: anderer Seits Anton Hörmann
Geble beede Pfleger: anderer Seits Anton Hörmann


Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 264
Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 264

Version vom 14. Mai 2014, 07:40 Uhr

  • Nok, Lorenz, 1890 Schlachtermeister in Berlin, * Wolfach 21.07.1863. Eltern: Bürger und Müller Lorenz Nok in Wolfach im Großherzogtum Baden und Crecentia Gebert. Trauung 1890, Nr. 32 in Ev. Kirchenbuch Sønderborg.
  • Gross, Katharina

Actum den 29ten April 1779

Es hat sich zwischen Hans Martin Rauch ab dem Lehenberg und Katharina Grossinn aus dem Stab Kinzingen Wolfacher Herrschaft eine Heyratsabrede zugetragen,wobey folgendes geschlossen worden: 1mo Versprechen sie einander das heil: Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Hofgut ab dem Lehenberg auf und an samt dem Kind,welches die Hochzeiterin mitbringt,dergestalten, daß solches jederzeit als sein eigenes gehalten und versorget werden solle. 3tio Wirft die Hochzeiterin ihr laut Weysenrechnung in 238Fl 49¼X bestehendes Vermögen als ein wahres Heyratgut nebst den 100 Fl welche ihr ihr Schwager Kristian Gebert mitgibt, ein, mit dem weitern Beding jedoch,daß,4to wenn sie samt dem Kind ohne Rücklassung anderer Leibeserben abstärbe, der Hochzeiter wieder 100 Fl rückzubezahlen gehalten seyn sollte. Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Hans Jörg Haas, Johannes Moosmann Hochzeiters Stiefvater und Kristian Gebert.

Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 210


  • Feist, Luzia

Actum den 25ten Juni 1779

Es haben Johannes Gebert Bühlbauer von hier und Luzia Feistinn aus dem Künzinger Thale einen Ehekontrakt mit einander geschlossen, und anbey folgendes verabredet: 1mo Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin zu sich auf sein eigenthumliches Hofgut auf und an, mit der Zusicherung der Vorthelsgerechtigkeit zu ersagtem Hof. Diesem entgegen 2do wirft sie ihr ganzes laut Theilzettel in 573 Fl 45 X bestehendes Vermögen nach Abzug der herrschaftlichen Gebühren in die Haushaltung ein, wovon 3tio falls sie von dem Hochzeiter ohne Rücklassung einigen Leibeserben verstärbe, ihrer nächsten Freundschaft 200 Fl zurückbezahlet werden sollen. Gleichwie wenn im Gegentheile der Hochzeiter mit Tod abginge,ohne einen Leibeserben zu hinterlassen, sie dessen nächsten Anverwandten gleicher Gestalten 200 Fl als einen Rückfall hinauszugeben hätte. Abgehandelt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Johannes Gebert Hans Jörg Haas: auf Seite des Hochzeiters Kristian Haas: anderer Seits Jakob Gebert, dann Philipp und Mathias Gebert Pfleger

Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 229


  • Serrerin, Apollonia

Eodem (06.10.1779) Eichhalden (Aichhalden) Es haben Mathias Zehender Wittwer und Apollonia Serrerinn aus dem Stab Kinzinger Thal Wolfacher Oberamts eine Heyratsabrede geschlossen welche in folgendem bestehet: 1mo Versprechen sie einander das heil. Sakrament der Ehe 2do Nimt der Hochzeiter seine Hochzeiterin auf sein Haus und Gut an, um mit ihr lebenlängl: zu hausen und verschreibet ihr anbey 3tio die Vorthelsgerechtigkeit zu seinem Gut unwiederrufl: mit – oder aus dieser Ehe erzeugten Kindern. Sie Hochzeiterin hingegen 4to wirft ihr alliges Vermögen laut Theilzeddell oder Pflegrechnung samt ihrem in 15Fl bestehenden verdienten Liedlohn in die Haushaltung gemeinschäflich ein, mit dem weitern Beding daß 5to wenn sie vor ihrem Hochzeiter ohne Leibeserben das zeitl:segnen sollte, er ihrer nächsten Freundschaft 50Fl im Falle aber daß er vor ihr ohne Rücklassung einiger Leibeserben abstärbe, sie seinen nächsten Anverwandten 150Fl hinauszubezahlen hätte. Abgeredt in Beyseyn des jenseitigen Stabsvogts Simon Geble Hans Georg Haas auf Seite der Hochzeiterinn Michael Borhoh und Simon Geble beede Pfleger: anderer Seits Anton Hörmann

Quelle: Stadtarchiv 78713 Schramberg Contrakten-Protokolle Band 14 Seite 264