Coniux: Unterschied zwischen den Versionen

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(legitimus heißt rechtmäßig, nicht ehelich)
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In [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum.
In [[Kirchenbuch|Kirchenbüchern]] häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum.
Häufig trifft man die Form ''conjuges'' oder ''conjugum'' an. Dies ist gleichbedeutend mit ''verehelicht'', ''verheiratet'' oder ''Eheleute''.
Häufig trifft man die Form '''''conjuges''''' oder '''''conjugum''''' an. Dies ist gleichbedeutend mit ''verehelicht'', ''verheiratet'' oder ''Eheleute''.


Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:
Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:

Version vom 11. Juni 2011, 10:01 Uhr

coniux bzw. coniunx, iugis (lat.)

f. Gattin

m. Gatte

In Kirchenbüchern häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum. Häufig trifft man die Form conjuges oder conjugum an. Dies ist gleichbedeutend mit verehelicht, verheiratet oder Eheleute.

Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:

"... filius legitimus Jacobi Kolb et Mariae Felicitatis Kolbin conjugum in ..."

... rechtmäßiger Sohn der Eheleute Jacob Kolb und Maria Felicitas Kolb in ...