Coniux: Unterschied zwischen den Versionen
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Häufig trifft man die Form ''conjuges'' oder ''conjugum'' an. Dies ist gleichbedeutend mit ''verehelicht'', ''verheiratet'' oder ''Eheleute''. | Häufig trifft man die Form '''''conjuges''''' oder '''''conjugum''''' an. Dies ist gleichbedeutend mit ''verehelicht'', ''verheiratet'' oder ''Eheleute''. | ||
Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel: | Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel: |
Version vom 11. Juni 2011, 10:01 Uhr
coniux bzw. coniunx, iugis (lat.)
f. Gattin
m. Gatte
In Kirchenbüchern häufig im Nom. oder Gen.-Pl., also als coniuges bzw. coniugum. Häufig trifft man die Form conjuges oder conjugum an. Dies ist gleichbedeutend mit verehelicht, verheiratet oder Eheleute.
Auszug aus einem Heiratseintrag als Beispiel:
"... filius legitimus Jacobi Kolb et Mariae Felicitatis Kolbin conjugum in ..."
... rechtmäßiger Sohn der Eheleute Jacob Kolb und Maria Felicitas Kolb in ...