Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/057: Unterschied zwischen den Versionen

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uff Pitte aber des Keysers, weile ehr angelobt, in drein Tagen, den Zaun uff vorige Stede wieder zuprengen, das die Junckhern uber ihn nit zuclagen haben sollen, ist der Zaun bestehen geplieben, ihme aber dabei angezeigt, so fern ehr seiner Verpflichtunge nach, seumbhafftig befunden, das alsdan die Junckhern den Zaun wiederumb abzuschaffen bemechtigt, und ihnen
uff Pitte aber des Keysers, weile ehr angelobt, in drein Tagen, den Zaun uff vorige Stede wieder zuprengen, das die Junckhern uber ihn nit zuclagen haben sollen, ist der Zaun bestehen geplieben, ihme aber dabei angezeigt, so fern ehr seiner Verpflichtunge nach, seumbhafftig befunden, das alsdan die Junckhern den Zaun wiederumb abzuschaffen bemechtigt, und ihnen
deswegen, in die Wroge unserm gnedigen F. und Hern dafür abzutragen, setzen lassen wollen.  
deswegen, in die Wroge unserm gnedigen F. und Hern dafür abzutragen, setzen lassen wollen.  
3. Ferner ist befunden, das Widtlandt uber den, von den Junckhern bewilligten, und von ihme Witlande, ihren Edl. uff
3. Ferner ist befunden, das Widtlandt uber den, von den Junckhern bewilligten, und von ihme Witlande, ihren Edl. uff
sichere Jhar beweinkeufften Wischplacken, etwas vom Stukenholtze zugenohmen, und den Zaun, imglichen den Schlachboem ein ansehenliches, uffs neuwe nach dem Holtze außgesetzet, welches ihme durch neehrgedachte Dienern, und zugefürderte Gehülffen
sichere Jhar beweinkeufften Wischplacken, etwas vom Stukenholtze zugenohmen, und den Zaun, imglichen den Schlachboem ein ansehenliches, uffs neuwe nach dem Holtze außgesetzet, welches ihme durch neehrgedachte Dienern, und zugefürderte Gehülffen

Aktuelle Version vom 7. März 2014, 20:28 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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uff Pitte aber des Keysers, weile ehr angelobt, in drein Tagen, den Zaun uff vorige Stede wieder zuprengen, das die Junckhern uber ihn nit zuclagen haben sollen, ist der Zaun bestehen geplieben, ihme aber dabei angezeigt, so fern ehr seiner Verpflichtunge nach, seumbhafftig befunden, das alsdan die Junckhern den Zaun wiederumb abzuschaffen bemechtigt, und ihnen deswegen, in die Wroge unserm gnedigen F. und Hern dafür abzutragen, setzen lassen wollen.

3. Ferner ist befunden, das Widtlandt uber den, von den Junckhern bewilligten, und von ihme Witlande, ihren Edl. uff sichere Jhar beweinkeufften Wischplacken, etwas vom Stukenholtze zugenohmen, und den Zaun, imglichen den Schlachboem ein ansehenliches, uffs neuwe nach dem Holtze außgesetzet, welches ihme durch neehrgedachte Dienern, und zugefürderte Gehülffen als Herman Gyselman, Johan Keysen, Berent Stukenholtz, Johan Överkotten, Jasper Brünger und Lüdeken uff den Kempen wiederumb uffgezogen, und ist auch der Schlachboem außgeworffen, und beide Süele, in der Diener Jegenwart uffgegraben, und an vörigen Ort gepracht, dabei ihme angemeldet, bei Verlust des bewilligten Zuschlages, nichtes weiters zuzunehmen, oder es soll damit, wie itzo beschehen, ebenmessich verfharen, und wegen des muthwilligen Vornehmens, unserm gnedigen F. und Herrn der Brüchten vorbehalten werden. Daruff Witlandt angelobt, das ehr sich hie füro will wissen zuverhalten, das die Junckhern allerseitz mit ihme friedtlich sein sollen.