Vorlage:Wappenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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| style="font-size: 90%" | Dieses Bild stellt eine [[Flagge]], ein [[Wappen]], ein [[Siegel]] oder ein anderes [[Hoheitszeichen]] dar. Einige Städte untersagen die freie Nutzung ihres Wappens ausdrücklich. Lediglich "zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist die Darstellung des Wappens jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind." Die ''Zitierung'' (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. | | style="font-size: 90%" | Dieses Bild stellt eine [[Flagge]], ein [[Wappen]], ein [[Siegel]] oder ein anderes [[Hoheitszeichen]] dar. Einige Städte untersagen die freie Nutzung ihres Wappens ausdrücklich. Lediglich "zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist die Darstellung des Wappens jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind." Die ''Zitierung'' (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. | ||
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Version vom 3. Oktober 2008, 20:52 Uhr
Dieses Bild stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar. Einige Städte untersagen die freie Nutzung ihres Wappens ausdrücklich. Lediglich "zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist die Darstellung des Wappens jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind." Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. |