Gült: Unterschied zwischen den Versionen
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*Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr'' | *Gültherr - ''der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr'' | ||
*Gültescharwerker - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.'' | *Gültescharwerker - ''eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.'' | ||
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Version vom 22. Januar 2014, 01:31 Uhr
Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.
- Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
- Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
- Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
- Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
- Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.