Gült: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Tedy (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Tedy (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →Geldwesen. | '''Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem →Geldwesen'''. | ||
;Bedeutung: | |||
---- | |||
*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn. | *Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn. | ||
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort | *Gülte - ''die Schuld / der Zins'' - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD). | ||
*Gültbauer - ''ein Zinspflichtiger Bauer'' | *Gültbauer - ''ein Zinspflichtiger Bauer'' | ||
*Gülteregister (Gültbuch) - ''die Abgabenregister'' | *Gülteregister (Gültbuch) - ''die Abgabenregister'' |
Version vom 22. Januar 2014, 01:29 Uhr
Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem →Geldwesen.
- Bedeutung
- Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
- Gülte - die Schuld / der Zins - (Gülte, entspricht dem älteren Wort →GELD).
- Gültbauer - ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - die Abgabenregister
- Gültherr - der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
- Gültescharwerker - eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.