Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Patronat]] konnte verkauft, vererbt oder durch [[Schenkung]] weiter gegeben werden.
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Version vom 23. Januar 2014, 01:20 Uhr

oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff) > Patronat

  • Patronatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
  • Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)

Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.

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