Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Januar 2014, 01:20 Uhr
oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff) > Patronat
- Patronatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
- Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)
Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.
Weblink
- Artikel Kirchensatz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Kirchenpatronat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.