Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Januar 2014, 02:12 Uhr
oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff)
- Partonatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
- Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)
Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.
Weblink
Artikel Kirchensatz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Artikel Kirchenpatronat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.