Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

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oder '''Kirchsatz''' ''(Alemanische →Rechtsbegriff)''
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*Partonatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
*Partonatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)

Version vom 19. Januar 2014, 02:05 Uhr

oder Kirchsatz (Alemanischer →Rechtsbegriff)

  • Partonatsrecht an einer Kirche (Kirchlehen / Pfarrlehen / Kirchengenuß)
  • Kirchenpatronat des Landes- oder Grundherren (Patronatsherr)

Das Patronat konnte verkauft, vererbt oder durch Schenkung weiter gegeben werden.


Weblink

Artikel Kirchensatz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.

Artikel Kirchenpatronat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.