Kirchensatz: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Kirchensatz ist ein Historischer Begriff
Kirchensatz oder Kirchsatz ist rechtbegriff allemanischen Ursprung


*Partonatsrecht  
*Partonatsrecht  

Version vom 19. Januar 2014, 01:19 Uhr

Kirchensatz oder Kirchsatz ist rechtbegriff allemanischen Ursprung

  • Partonatsrecht
  • Kirchenpatronat

siehe: Artikel Kirchensatz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.

Artikel Kirchenpatronat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.