Gült: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldwesen. | Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldwesen. | ||
*Pfand / Steuer / Abgabe | *Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn. | ||
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' | *Gülte - ''die Schuld / der Zins'' > Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD. | ||
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer'' | *Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer'' | ||
*Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister'' | *Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister'' | ||
*Gültherr - ''Der Gläubiger / der Zinsherr / Grundherr'' | *Gültherr - ''Der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr'' | ||
*Gültescharwerker - ''Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.'' | *Gültescharwerker - ''Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.'' | ||
Version vom 11. Januar 2014, 01:38 Uhr
Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldwesen.
- Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
- Gülte - die Schuld / der Zins > Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD.
- Gültbauer - Ein Zinspflichtiger Bauer
- Gülteregister (Gültbuch) - Die Abgabenregister
- Gültherr - Der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
- Gültescharwerker - Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.
Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.