Gült: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldwesen.
Die '''Gült''' ist ein ''historischer'' Begriff aus dem Geldwesen.
*Pfand / Steuer / Abgabe - ''Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn''
*Gült - ''Pfand / Steuer / Abgabe'' - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' (Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD)
*Gülte - ''die Schuld / der Zins'' > Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD.
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer''
*Gültbauer - ''Ein Zinspflichtiger Bauer''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister''
*Gülteregister (Gültbuch) - ''Die Abgabenregister''
*Gültherr - ''Der Gläubiger / der Zinsherr / Grundherr''
*Gültherr - ''Der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr''
*Gültescharwerker - ''Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''
*Gültescharwerker - ''Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.''



Version vom 11. Januar 2014, 01:38 Uhr

Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Geldwesen.

  • Gült - Pfand / Steuer / Abgabe - Die Abgabe der Bauern an den Grundherrn.
  • Gülte - die Schuld / der Zins > Gülte, entspricht dem älteren Wort GELD.
  • Gültbauer - Ein Zinspflichtiger Bauer
  • Gülteregister (Gültbuch) - Die Abgabenregister
  • Gültherr - Der Gläubiger / der Zinsherr / der Grundherr
  • Gültescharwerker - Eine Person, die die Gülte (Schuld) durch körperliche Arbeit ableistet.


Siehe auch: Artikel Gült. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.