Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B212: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2013, 19:42 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Das Großherzogliche Regierungsblatt erscheint in 2 Theilen, Haupttheil und Beilage, in gr. 4. Format, so oft Materialien vorhanden sind, ohne sich an eine bestimmte Zeit zu binden. Daß und wann eine Nummer des Regierungsblattes (Haupttheil oder Beilage) erschienen ist, wird jedesmal in der Darmstädter Zeitung angezeigt.
Sowohl auf den Haupttheil als die Beilage kann getrennt abonnirt werden, und beträgt der Abonnementspreis für das ganze Jahr für den Haupttheil 3 M., für die Beilage 2 M. excl. Bestellgebühr.
Angeblich ausgebliebene Blätter werden nur dann unentgeltlich nachgeliefert, wenn die Reclamation alsbald erfolgt.
Darmstadt, im December 1885.
Alle diejenige Correspondenz, welche Einrückungen in das Großherzogliche Regierungsblatt zum Gegenstand hat, ist an die Redaction desselben zu adressiren; Zuschriften, welche die Versendung des Blattes betreffen, sind dagegen an die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes zu richten. Alle Zuschriften und Sendungen sind zu frankiren.
Darmstadt, im December 1885.