Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B193: Unterschied zwischen den Versionen

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| ||{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schutzmann '''Reinhard Prüß''' in Offenbach in Anerkennung der von demselben am 22. Juli l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung der siebenjährigen Tochter des Metallarbeiters '''Heinrich Schickedanz''' in Offenbach vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
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Aktuelle Version vom 13. Juli 2013, 10:13 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 26.

Darmstadt, den 19. November 1885


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That; - 2) Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. - 3) Auszug aus der Rechnung über Einnahme und Ausgabe des Universitätsfonds zu Mainz für das Jahr 1883/84. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 6) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 7) Dienstnachrichten. - 8) Dienstenthebung. - 9) Dienstentlassung. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Berichtigung.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schutzmann Reinhard Prüß in Offenbach in Anerkennung der von demselben am 22. Juli l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung der siebenjährigen Tochter des Metallarbeiters Heinrich Schickedanz in Offenbach vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 11. Oktober 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.