Dohna: Unterschied zwischen den Versionen
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*Das Recht der Dohnaischen Fleischer in Dresden. | |||
*Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon, 1814, Bd. 1, S. 752. | |||
*Die Fleischer von Dohna versorgten im Laufe des 15. Jahrhunderts bei großem Fleischmangel die Stadt Dresden freiwillig mit Fleisch, und zum Danke dafür erhielten sie im Jahre 1462 durch ein Privilegium die Freiheit, wöchentlich drei Tage, nämlich mittwochs, donnertags und sonnabends, in Dresden, wo man sie Lästerer nennt, ihr Fleisch zu verkaufen. Allein sie müssen ihr geschlachtetes Vieh ganz und unzerstückt auf den Markt bringen. Vor dem Verkauf wird es von den dazu geordneten Meistern des Dresdner Fleischerhandwerks besichtigt und von jeder Sorte das Pfund um einen Pfennig wohlfeiler als das Dresdner taxiert. Beim Verkaufe sollten sie die Köpfe nicht als Zulage einhacken und an einen Speisewirt nicht mehr als 40 Pfund auf einmal verkaufen. Auch müssen sie jährlich zu Fastnachten sich auf dem Rathause einschreiben lassen; und wer am Osterabend nicht in der Residenz schlachtet, hat sein Recht auf ein Jahr lang verloren. (Siehe auch: Sagenbuch des Königreichs Sachen, Leipzig 1903). | |||
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Version vom 17. September 2013, 13:39 Uhr
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Sachsen > Landkreis Sächsische Schweiz > Dohna
Einleitung
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Ortsteile:
- Borthen
- Bosewitz
- Burgstädtel
- Gamig
- Gorknitz
- Köttewitz
- Krebs
- Meusegast
- Sürßen
- Tronitz
- Röhrsdorf
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
eingepfarrte Orte: eingepfarrt 1539 u. 1840
- Birkwitz
- Bosewitz
- Burgstädtel
- Falkenhain
- Gamig
- Gommern (ab 1899 nach Mügeln)
- Gorknitz
- Großborthen
- Großluga
- Großsedlitz
- Großzschachwitz
- Heidenau (ab 1899 nach Mügeln)
- Kleinborthen
- Kleinluga
- Kleinsedlitz
- Kleinzschachwitz
- Köttwitz
- Niedermeusegast
- Meuslitz
- Meuscha (Wüst)
- Mügeln (ab 1899 Kirchspiel)
- Obermeusegast
- Ploschwitz
- Sporbitz
- Sürßen
- Tronitz
- Weesenstein
- Wölkau
- Zschieren (ab 1899 nach Mügeln)
- Zuschendorf
Katholische Kirchen
Geschichte
Genealogische und historische Gesellschaften
Genealogische Gesellschaften
- Das Forschungsgebiet der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienforschung e.V. (AMF) liegt in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Bundeshauptstadt Berlin.
- Der derzeit inaktive AMF-Arbeitskreis Oberes Elbtal umfasst die Landkreise Sächsische Schweiz, Weißeritzkreis (in Teilen – bis zum Erzgebirge, Dippoldiswalde), Bautzen (in Teilen – bis zur Oberlausitz, Bischofswerda), Kamenz (in Teilen – bis zur Niederlausitz, Pulsnitz), Meißen und Riesa-Großenhain, sowie die Städte Dresden, Großenhain, Pirna und Meißen.
- Sie könen auf folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen: <eMail>Vorstand@amf-verein.de</eMail>.
- Forschungsanfragen für das Obere Elbtal können über die allgemeine Email-Forschungsliste <eMail>amf@genealogy.net</eMail> oder auch an <eMail>bs-fo@amf-verein.de</eMail> gestellt werden.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
Adressbücher
Bibliografie
Genealogische Bibliografie
Archive
Heimat- und Volkskunde
- Das Recht der Dohnaischen Fleischer in Dresden.
- Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon, 1814, Bd. 1, S. 752.
- Die Fleischer von Dohna versorgten im Laufe des 15. Jahrhunderts bei großem Fleischmangel die Stadt Dresden freiwillig mit Fleisch, und zum Danke dafür erhielten sie im Jahre 1462 durch ein Privilegium die Freiheit, wöchentlich drei Tage, nämlich mittwochs, donnertags und sonnabends, in Dresden, wo man sie Lästerer nennt, ihr Fleisch zu verkaufen. Allein sie müssen ihr geschlachtetes Vieh ganz und unzerstückt auf den Markt bringen. Vor dem Verkauf wird es von den dazu geordneten Meistern des Dresdner Fleischerhandwerks besichtigt und von jeder Sorte das Pfund um einen Pfennig wohlfeiler als das Dresdner taxiert. Beim Verkaufe sollten sie die Köpfe nicht als Zulage einhacken und an einen Speisewirt nicht mehr als 40 Pfund auf einmal verkaufen. Auch müssen sie jährlich zu Fastnachten sich auf dem Rathause einschreiben lassen; und wer am Osterabend nicht in der Residenz schlachtet, hat sein Recht auf ein Jahr lang verloren. (Siehe auch: Sagenbuch des Königreichs Sachen, Leipzig 1903).
Internetlinks
Offizielle Internetseiten
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschliesslich an den entsprechenden Forscher zu richten.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>DOHHNAJO60WX</gov>
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