Assekurant: Unterschied zwischen den Versionen
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<small>Quelle: Amt Heydekrug PT 9 (1792)</small> | |||
*"Assecuranten"" genannt im Amt Heydekrug PT 6 (1766-72) | |||
*''Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.''<br> | *''Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.''<br> | ||
*''Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.'' | *''Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.'' | ||
*''Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.'' | *''Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.'' | ||
Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen | <small>Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen</small> | ||
Version vom 20. Mai 2013, 08:09 Uhr
- Auch Erbfreie genannt. z.B. "Erbverschreib. Gumb. d. 4.12.1764"
Quelle: Amt Heydekrug PT 9 (1792)
- "Assecuranten"" genannt im Amt Heydekrug PT 6 (1766-72)
- Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.
- Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.
- Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.
Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen