Assekurant: Unterschied zwischen den Versionen

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*Auch '''Erbfreie''' genannt. z.B. "Erbverschreib. Gumb. d. 4.12.1764"
<small>Quelle: Amt Heydekrug PT 9 (1792)</small>
*"Assecuranten"" genannt im Amt Heydekrug PT 6 (1766-72)
*''Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.''<br>
*''Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.''<br>
*''Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.''
*''Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.''
*''Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.''
*''Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.''


Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen
<small>Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen</small>
 





Version vom 20. Mai 2013, 08:09 Uhr

  • Auch Erbfreie genannt. z.B. "Erbverschreib. Gumb. d. 4.12.1764"

Quelle: Amt Heydekrug PT 9 (1792)

  • "Assecuranten"" genannt im Amt Heydekrug PT 6 (1766-72)
  • Ein Assekurant übernimmt durch Krieg oder Pest "wüst" gewordenens Bauernerbe zur Neubesiedelung und erhält eine "Assekuration", dass Zins und Kontributionsreste niedergeschlagen seien.
  • Er ist persönlich frei, in der Regel auch von allen bäuerlichen Diensten und leistet nach Ablauf der gewährten Freijahre einen höheren Domänenzins.
  • Das Assekuratengrundstück, das manchmal auch auf Übermaßland entstand, konnte frei vererbt und mit Schulden belastet, aber nur mit Genehmigung der Kammer verkauft werden.

Quelle: v. Staßewski, Kurt und Stein, Robert, Was waren unsere Vorfahren, Sonderschrift 18 des VFFOW Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen