Kummetter Keller: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 134: Zeile 134:


== Quellen ==
== Quellen ==
< /references>
<references />
[[Kategorie:Ort in Ostpreußen]]
[[Kategorie:Ort in Ostpreußen]]
[[Kategorie:Ort in Litauen]]
[[Kategorie:Ort in Litauen]]

Version vom 16. April 2013, 17:52 Uhr

Diese Seite gehört zum Portal Memelland und wird betreut vom OFB-Team Memelland.
Bitte beachten Sie auch unsere Datensammlung aller bisher erfassten Personen aus dem Memelland


Hierarchie

Regional > Litauen > Kummetter Keller

Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Landkreis Memel > Kummetter Keller



Einleitung

Kummetter Keller, Kreis Memel, Ostpreußen.


Name

Andere Namen und Schreibweisen

Namensdeutung

Die lettische Bezeichnung Muisze weist den Ort als Gutshof aus. Der Zusatz Keller Kummetter weist auf mehrere Teilhaber (vermutlich Verwandte), die in enger Beziehung zum Besitzer stehen, wie es bei sippenweiser Ansetzung üblich war.

  • preußisch-litauisch "keleri" = einige, mehrere
  • prußisch "komatus" = Gevatter, Kamerad, Teilhaber, Taufpate


Allgemeine Information

  • Dieses kölmische Gütchen gehörte von 1693 bis 1698 Hans Kant, dem Großvater von Immanuel Kant.
  • 1698 kaufte Andrietis Wilks das Gütchen Keller Kummetter für 100 Thaler


Politische Einteilung

Die Landgemeinde Kummetter Keller gehörte 1785 zum Amt Althof Memel und kam am 20.10.1894 zu Buttken


Kirchliche Zugehörigkeit

Evangelische Kirche

Kummetter Keller gehörte 1888 und 1912 zum Kirchspiel Prökuls.

Katholische Kirche

Kummetter Keller gehörte 1888 und 1907 zum katholischen Kirchspiel Memel.


Standesamt

Kummetter Keller gehörte 1888 zum Standesamt Sakuten und 1907 zum Standesamt Prökuls.


Bewohner

Bewohner von Kummetter Keller


Geschichte

Keller Kummetter auf der Carte des terres devant le Curis H [affe] [de] cote du Memmel, ca. 1670, 1:55 000, Sign. N 11999/50
© Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz



Das Gütchen Keller Kummetter gehörte von 1693 bis 1698 Hans Kant, dem Großvater von Immanuel Kant. Dazu schreibt Johannes Sembritzki in seiner "Geschichte des Kreises Memel, 1918":

Der Bürger und Handelsmann Emanuel Marjath verkauft das Landgütchen Keller Cummetter für 400 Fl.poln. dem Bürger und Riemer Hans Kant auf der Friedrichstadt, dem Großvater des berühmten Philosophen, am 2.Juni 1693. Da aber Kant mit Zins und Steuern arg im Rückstande bleibt, wird ihm vom Amte das Gut genommen, für 100 Thlr. dem Bauer Andrietis Wilks verkauft und dieser Betrag zur Deckung der Zinsen und Steuern verwendet. Im Jahre 1758 wohnen auf diesem Berahmungsgütchen drei Bauern auf je einer Hufe, ebenso 1814.

Bei dem Interesse, welches Alles auf Kant Bezügliche mit Recht verdient, werden die folgenden näheren Nachrichten über Kant’s Großvater als Gutbesitzer gewiß erwünscht sein:

Das Gütchen war schuldenfrei; der auf ihm ruhende jährliche Zins ans Amt betrug 40 Mark 45 Schillinge. An Inventar wurden mitverkauft: vier Kühe, vier Pferde, ein Wagen, ein Pflug, eine Egge, ein Schlitten, ein über dem Herde hängender Kesselhaken, zwei eiserne Flachsraufen, das ausgesäte Winterkorn, Vorräte an Heu und Stroh.

Hans Kant geriet aber in bedeutende Schulden. Er war 1698 dem Amte 288 Mark 33 Sch. schuldig; ferner restierte er den Zins für drei Jahre mit 122 Mark 42 Sch., hatte auch die Kontributionssteuer nicht völlig bezahlt. Ernstlich zur Zahlung aufgefordert, reichte er am 10.August 1698 folgende Supplik an den Amtshauptmann Grafen von Dönhoff ein:

„Hochwollgebohrner Herr Graff! Hochgebietender Gnädiger Herr!

Zu Ewr. Hoch Gräffl. Excell. trete ich armer Mann mit flehentlicher Bitte an, Sie geruhen gnädigst zu beherzigen, wie nemlich uff Sr. Hoch Gr. Gnaden Verordnung, alß heute ich den ersten Termin erlegen sollte, weil aber mir unmüglichen sey solches zu entrichten, indehme ich wegen Ehe Verbündnüs, in einen und anderen Wiederwärtigkeit gestanden, also daß sich jetzund in vollstandt befunden und verglichen, nunmehro mit der Hochzeit auf Kürtze fortzufahren. Alß Bitte um Dilation, welches ich mich verpflichte umd 14 Tagen mit deßen heutigen Tages der 100 Mk. Termin, richtig undt ohnfehlbahr zu erlegen, wegen des anderen restes gleichergestalt ersezen, indeßen Zeit seinen Gang erfolgen will; Alß falle Sr. Hoch G. Exc. In unterthänigkeit an, sie wollen mich armen Mann in diesem meinen anliegen nicht schwer fallen, sondern aus gnaden solches Höchß. Erwegen, wie Vorbewandt über 14 Tage ohne wiederrede, der gesezte Termin mit 100 Mk. zu ersezen, im übrigen bitte Höchst mit der Steuren execution mich auch zu überheben, wie nun dieses mein Gesuch in der Billigkeit bestehet, alß verhoffte Gnädige erhörung erstrebe Ew. Hoch Gr. Excell.

Unterthänigster Knecht Hanß Kandt.“

Seine Bitte wurde ihm bewilligt; er sollte 100 Mark nach 14 Tagen, den Rest mit 188 Mark 33 Sch. Zu Weihnachten erlegen, aber ganz bestimmt, da ihm sonst das Gütchen genommen werden müßte: „absonderlich weil auß der geringen Anstalt, so daß Hanß Kandt des gedachten Kämmerers (Landkämmerers) Außsage nach, bey jetziger Jahres Zeit, auf seinem Lande machet, eher zu ermeßen, daß er noch tieffer in die Schuld geraten, alß sich aus derselben reißen dörffte.“

In der Tat konnte Hans Kant gleich den ersten Termin nicht einhalten, und so wurde sein Gütchen am 3. Oktober 1698 von Amts wegen dem Bauern Andrietis Wilks für 100 Taler verkauft, woraus alle Zinsen und Schulden berichtigt werden sollten; den verbleibenden Rest sollte Kant erhalten, ebenso war „1 Tonne Korn zur alimentation der gedachten Kandtschen Kinder außgedungen.“[5]


Verschiedenes

Karten

Muiszen auf der Schroetterkarte (1796-1802) 1:50 000
© Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Siehe Muiszen, Mitte, etwas links auf der Schroetter Karte 1802, Maßstab 1: 160 000


Moiszeninken im Preußischen Urmesstischblatt 1860
© Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Moiszeninken und Umgebung im Preußischen Urmesstischblatt 1860
© Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Moiszeninken der östliche Teil der Gemeinde Buttken in den Messtischblättern 0393 Götzhöfen, 0394 Dawillen, 0493 Prökuls und 0494 Wilkieten (1910-1940) mit den Gemeindegrenzen von 1938
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie



Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>BUTKENKO05PN</gov>

Quellen

  1. Sembritzki, Johannes: Geschichte des Kreises Memel, Memel 1918
  2. Preußisches Urmesstischblatt 1860 © Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
  3. Taufbuch Prökuls
  4. Standesamt Sakuten 1888
  5. Sembritzki, Johannes: Geschichte des Kreises Memel, 1918