Lohnherr: Unterschied zwischen den Versionen
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# der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister. | # der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister. | ||
# Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte. <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)</ref> | # Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte. <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)</ref> | ||
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* [[Rheine]]: Aus dem Rat wurden der [[Lohnherr]], die Provisoren der Hospitäler und die Kirchenräte gewählt. | |||
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Aktuelle Version vom 8. April 2013, 07:06 Uhr
- Lohnherr, Bedeutung im 18. Jhdt
- der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister.
- Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte. [1]
- Beispiel
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)