Lohnherr: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(neu)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:
# der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister.
# der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister.
# Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte.  <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)</ref>
# Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte.  <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)</ref>
; Beispiel:
* [[Rheine]]: Aus dem Rat wurden der [[Lohnherr]], die Provisoren der Hospitäler und die Kirchenräte gewählt.


====Fußnoten====
====Fußnoten====

Aktuelle Version vom 8. April 2013, 07:06 Uhr

Lohnherr, Bedeutung im 18. Jhdt
  1. der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister.
  2. Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte. [1]
Beispiel
  • Rheine: Aus dem Rat wurden der Lohnherr, die Provisoren der Hospitäler und die Kirchenräte gewählt.

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)