Geesthacht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Dorf Geesthacht war nach dem Friedensvertrag von Perleberg im Jahre 1420 eine Exklave der beiden Hansestädte Hamburg und Lübeck und unterstand dem Amt Bergedorf, welches ab dem Jahre 1868 (nach dem Ende der beiderstädtischen Verwaltung) von der Hansestadt Hamburg verwaltet wurde. Geesthacht erwarb im Jahre 1924 das Stadtrecht und wurde 1937 imzuge des Groß-Hamburg-Gesetzes in den Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein, eingegliedert. | |||
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Version vom 29. Januar 2013, 22:38 Uhr
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Schleswig-Holstein > Kreis Herzogtum Lauenburg > Geesthacht
Einleitung
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Geesthacht, Kirchenkreis Alt-Hamburg
Geschichte
Der Ort Geesthacht wurde urkundlich erstmals im Jahre 1216 als Hachede erwähnt. Die erste Kirche in Geesthacht war die im Jahre 1230 erstmals urkundlich genannte St. Peter Kirche, die durch eine Flutkatastrophe im Jahre 1684 zerstört wurde. Auf höher gelegenem Gelände wurde nachfolgend im Jahre 1685 die St. Salvatoris Kirche errichtet. Das Dorf Geesthacht war nach dem Friedensvertrag von Perleberg im Jahre 1420 eine Exklave der beiden Hansestädte Hamburg und Lübeck und unterstand dem Amt Bergedorf, welches ab dem Jahre 1868 (nach dem Ende der beiderstädtischen Verwaltung) von der Hansestadt Hamburg verwaltet wurde. Geesthacht erwarb im Jahre 1924 das Stadtrecht und wurde 1937 imzuge des Groß-Hamburg-Gesetzes in den Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein, eingegliedert.
Genealogische und historische Gesellschaften
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Bibliografie
Archive und Bibliotheken
Archive
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21502 Geesthacht
Tel.: 0175-2603676
Fax: 04542-836853
eMail: wiilliam.boehart@schwarzenbek.de
Homepage der Archivgemeinschaft Schwarzenbek
Geesthacht Museum
im Krügerschen Haus
Bergedorfer Straße 28
21502 Geesthacht
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>GEECHTJO53EK</gov>