Tappensches Familienbuch (1889)/232: Unterschied zwischen den Versionen
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so einem alle Ehre, Dienst und Freundschaft erwiesen, nach Gelegenheit hinwiederumb bedenke und befördere, | so einem alle Ehre, Dienst und Freundschaft erwiesen, nach Gelegenheit hinwiederumb bedenke und befördere, |
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Tappensches Familienbuch (1889) | |
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so einem alle Ehre, Dienst und Freundschaft erwiesen, nach Gelegenheit hinwiederumb bedenke und befördere,
So gebe ich bei die Kirchen zu S. Andreae 100 Thaler,
Der Kirchen zu S. Jacob auch 100 Thaler,
Und bei die Currenden zu S. Andreae allhie 100 Thaler.
Meiner lieben Schwester Hillen Tappen, Herrn Hans Storren ehelicher Haus-frauwen, vermache ich die Hälfte dessen, was aufkommen wird von dem, so mir in meines lieben Vatern seliger testament und letzten Willen beschieden, neben dem sechsten Theil Kleider, Leinewands uud alles andern Hausgerätes.
Item Herrn D. Henrico Willerdingen, so meine herzliebe Tochter Ilsen seliger zur Ehren (Ehen?) begehret, ihm auch von mir zugesaget, 1000 Gulden guter uud itziger Zeit gangbarer Münze, wie auch meines lieben Sohns Friderici seligern besten Mantel, und das braune Kleid, so mein Sohn seliger Johannes getragen,
Wie auch meines, lieben Sohns Praeceptoren als Herrn Mgro. Barwardo Rhesen 50 Thaler
Und Aegidio Spörcken, so mir darneben auch sonst vielfältig zu Dienste gewesen, 250 Gulden,
Endlich auch meiner alten Magd Adelheit Rennebocks, Remmert Meiers sel. Widewen, 20; Imgleichen deren Brudertochter Anneken Rennebocks auch 20; meines lieben Sohns Gevattern Friederichen Rennebock 20, und der Luhr’schen 10 Gulden,
Meinem Herrn Seelsorger Mgro. Petro Ernesto Mebesio aber fünfzig Thaler.
Und will, dass, wofern oberzählten meiner Erben einer oder mehr diesen meinen letzten Willen in einigem Wege zu impugniren unterstünde, auch mit demjenigen, was ihm Erbtheils halber aufallen und das Los geben möchte, nicht friedlich sein wollte, der oder dieselbe ihrer Erbschaft verlustig und solche Erbschaft den Friedliebenden und die an diesem meinem letzten Willen ein Begnügen tragen, zugeeignet und unter sie zugleich vertheilet werde. -
Zu rechtmässiger Bestätigung dieses meines testaments und letzten Willens habe ich untengesetzte Gezeugen zu mir sonderlich gefordert und erbeten auch bitten lassen, und ihnen sampt und sonders vermeldet, dass in diesem Briefe mein letzter Wille begriffen und verfasset sei, mit Bitte, weil ich Barbara Tappen, die Testirerinne, wegen Schwachheit selbst dies mein Testament, so ich durch einen guten Freund schreiben lassen, nicht woll unterschreiben können, dass von denselben einer und zwar der Ehrnvester und Achtbar Henricus Godeken, solches neben Unterzeichnüss meines Tauf- und Zunamens verrichten und neben den übrigen sieben Zeugen unterschreiben uud versiegeln -.
Welches geschehen auf Zeit, auch an Ort und Enden, wie bei der ersten Zeugen subscription und in des Notarij beigefügten Instrument zu sehen ist.
(L. S) Barbara Tappen,
Weilandt Hanss Lübbem Sel.
nachgelassene Wittibe.
Folgt die Beglaubigung und Unterschrift des Notars Henricus Godekenius, worin noch bemerkt ist, dass die Testirerin wegen Krankheit die Unterschrift des Testaments nicht habe vollziehen können, und dass letzteres zu Hildesheim in „ihrer der Lübber-schen Wittiben Behausung am Breiten Sode" - an der Ecke des kurzen Hagens - aufgenommen sei den 29. März 1626 Nachmittags 5 Uhr.
Folgen Beglaubigung, Unterschrift und Siegel der Testamentszeugen Conrad Hoppe; Hermann Alers, Nachbar, der Testirerin; Hans Dorrien, Nachbar der Testirerin; Hans Frilihusen von Sost; Hans Ernst; Andreas Fricken, Berthold Söchti.