Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B120: Unterschied zwischen den Versionen
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Beilage Nr. 15.
Bekanntmachung, die Erhebung einer confessionellen Umlage von den Angehörigen der evangelischen Gemeinde Kastel-Kostheim betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.
I. V.:
Heß.
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2012, 19:27 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu | |
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Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. April d. Js., in Beilage Nr. 11 zum Regierungsblatt, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in der evangelischen Religionsgemeinde Kastel-Kostheim im Jahre 1883/84 zur Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse der Betrag von 693 auf das gesammte Communalsteuerkapital der Evangelischen mit einem Beitrag von 3,085 auf einen Gulden Communalsteuerkapital ausgeschlagen und in 6 Zielen mit den gewöhnlichen Communalsteuern von Kastel und Kostheim erhoben werden soll.
- Mainz, am 13. Juni 1883.
I. V.:
Heß.