Kurze Chronik der Familie Kypke/072: Unterschied zwischen den Versionen

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4. den rot angestrichenen Klapptisch,
:4. den rot angestrichenen Klapptisch,
5. die kleine Eckschenke,
 
6. einen Wandspiegel,
:5. die kleine Eckschenke,
7. sämtliches Küchengeschirr an Kessel, Fayance und irdenem Zeug, oder wie es sonst
 
    Namen hat, welches im gewöhnlichen und täglichen Gebrauch gewesen ist.
:6. einen Wandspiegel,
    Betten und Leinenzeug, welches sie sich für ihr Geld angeschafft hat, und als ihr
 
    Eigentum von ihr angegeben wird, soll von meinen Erben nicht beansprucht,
:{{NE}}7. sämtliches Küchengeschirr an Kessel, Fayance und irdenem Zeug, oder wie es sonst Namen hat, welches im gewöhnlichen und täglichen Gebrauch gewesen ist. Betten und Leinenzeug, welches sie sich für ihr Geld angeschafft hat, und als ihr Eigentum von ihr angegeben wird, soll von meinen Erben nicht beansprucht, sondern ihr ohne weiteren Beweis überlassen werden.
    sondern ihr ohne weiteren Beweis überlassen werden.
 
Dies ist mein freier Wille, der so gültig sein soll, als wenn er in dem gedachten Testamente enthalten wäre.
{{NE}}Dies ist mein freier Wille, der so gültig sein soll, als wenn er in dem gedachten Testamente enthalten wäre.
Zur Urkund dessen habe ich ihn eigenhändig ge- und unterschrieben, auch untersiegelt.
 
Stolp den 1. August 1838.
{{NE}}Zur Urkund dessen habe ich ihn eigenhändig ge- und unterschrieben, auch untersiegelt.
(L. S.) Carl Heinrich Kypke.
 
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{{NE}}{{NE}}{{NE}}Stolp den 1. August 1838.
Verhandelt Stolp den 24. Mai 1843.
 
In der Kypkeschen Testamentssache steht auf heute Publikations-Termin an.
{{NE}}{{NE}}{{NE}}(L. S.) Carl Heinrich Kypke.
    Es erschienen in demselben:
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1. Der Kaufmann Herr Heinrich David Seyffert und
 
2. Der Herr Justiz-Commissarius Henckel, als Mandator der unbekannten und
{{NE}}{{NE}}Verhandelt Stolp den 24. Mai 1843.<br>
    abwesenden Interessenten.
{{NE}}In der Kypkeschen Testamentssache steht auf heute Publikations-Termin an.<br>
Den Herren Interessenten, welche von Person bekannt und dispositionsfähig sind, wurde das gestern aus dem Deposito herausgegebene Testament des Kreis-Justizrats Carl heinrich Kypke, welches mit seinem Privat-Pettschaft einmal, mit dem Gerichtssiegel aber viermal verschlossen und mit folgenden Ueberschriften:
{{NE}}{{NE}}Es erschienen in demselben:<br>
Hierin mein letzter Wille.
{{NE}}1. Der Kaufmann Herr Heinrich David Seyffert und<br>
Gemäß demselben habe ich die Versiegelung meines Nachlasses verbeten, da
{{NE}}2. Der Herr Justiz-Commissarius Henckel, als Mandator der unbekannten und abwesenden Interessenten.
ich ihn der Obhut meines Testaments-Exekutors, der hier anwesend und von
 
  mir mit Legitimation versehen ist, anvertraue.
{{NE}}Den Herren Interessenten, welche von Person bekannt und dispositionsfähig sind, wurde das gestern aus dem Deposito herausgegebene Testament des Kreis-Justizrats Carl heinrich Kypke, welches mit seinem Privat-Pettschaft einmal, mit dem Gerichtssiegel aber viermal verschlossen und mit folgenden Ueberschriften:
Stolp, den 14. Mai 1838.
 
Carl Heinrich Kypke.
{{NE}}{{NE}}{{NE}}Hierin mein letzter Wille.<br>
Den unterzeichneten Gerichtsdeputierten verschlossen übergeben.
:{{NE}}Gemäß demselben habe ich die Versiegelung meines Nachlasses verbeten, da ich ihn der Obhut meines Testaments-Exekutors, der hier anwesend und von mir mit Legitimation versehen ist, anvertraue.<br>
Stolp, den 14. Mai 1838.
{{NE}}{{NE}}{{NE}}Stolp, den 14. Mai 1838.<br>
Bandow, v. Bülow,
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Land- und Stadtgerichts-Assessor O. L. G. Auscultator.
 
versehen ist, vorgezeigt.
{{NE}}{{NE}}Den unterzeichneten Gerichtsdeputierten verschlossen übergeben.
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{{NE}}{{NE}}versehen ist, vorgezeigt.

Version vom 18. Oktober 2012, 11:19 Uhr

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Kurze Chronik der Familie Kypke
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4. den rot angestrichenen Klapptisch,
5. die kleine Eckschenke,
6. einen Wandspiegel,
      7. sämtliches Küchengeschirr an Kessel, Fayance und irdenem Zeug, oder wie es sonst Namen hat, welches im gewöhnlichen und täglichen Gebrauch gewesen ist. Betten und Leinenzeug, welches sie sich für ihr Geld angeschafft hat, und als ihr Eigentum von ihr angegeben wird, soll von meinen Erben nicht beansprucht, sondern ihr ohne weiteren Beweis überlassen werden.

      Dies ist mein freier Wille, der so gültig sein soll, als wenn er in dem gedachten Testamente enthalten wäre.

      Zur Urkund dessen habe ich ihn eigenhändig ge- und unterschrieben, auch untersiegelt.

                  Stolp den 1. August 1838.

                  (L. S.) Carl Heinrich Kypke.


            Verhandelt Stolp den 24. Mai 1843.
      In der Kypkeschen Testamentssache steht auf heute Publikations-Termin an.
            Es erschienen in demselben:
      1. Der Kaufmann Herr Heinrich David Seyffert und
      2. Der Herr Justiz-Commissarius Henckel, als Mandator der unbekannten und abwesenden Interessenten.

      Den Herren Interessenten, welche von Person bekannt und dispositionsfähig sind, wurde das gestern aus dem Deposito herausgegebene Testament des Kreis-Justizrats Carl heinrich Kypke, welches mit seinem Privat-Pettschaft einmal, mit dem Gerichtssiegel aber viermal verschlossen und mit folgenden Ueberschriften:

                  Hierin mein letzter Wille.

      Gemäß demselben habe ich die Versiegelung meines Nachlasses verbeten, da ich ihn der Obhut meines Testaments-Exekutors, der hier anwesend und von mir mit Legitimation versehen ist, anvertraue.

                  Stolp, den 14. Mai 1838.
                        Carl Heinrich Kypke.

            Den unterzeichneten Gerichtsdeputierten verschlossen übergeben.                   Stolp, den 14. Mai 1838.                   Bandow, v. Bülow,             Land- und Stadtgerichts-Assessor O. L. G. Auscultator.
            versehen ist, vorgezeigt.