Vorkinder: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vorkinder''' = vorehelich gezeugte Kinder. Diese konnten später legalisiert werden und traten nach der Legalisierung je nach Geburts-/ Taufdatum in die [[Erbfolge]] ein.
#redirect [[Vorkind]]
 
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 3. Februar 2006, 20:13 Uhr

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