Executor: Unterschied zwischen den Versionen

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* "Executor" in einer Sterbeurkunde 1846: ''"Wenn es sich um eine Urkunde aus dem Raum Österreich oder der damaligen Kronländer handelt, könnte mit "Executor" ein Gerichtsvollzieher gemeint sein. Noch heute werden in Österreich die Gerichtsvollzieher auch offiziell Exekutor genannt, vielen Menschen muß man sogar erklären, was ein Gerichtsvollzieher ist, weil sie hauptsächlich den Ausdruck "Exekutor" kennen, insbesondere in Wien, wie ich aus eigener beruflicher Erfahrung weiß.'' (Christoph Fitzek, in der CompGen-Mailingliste am 03.11.2005)
* "Executor" in einer Sterbeurkunde 1846: ''"Wenn es sich um eine Urkunde aus dem Raum Österreich oder der damaligen Kronländer handelt, könnte mit "Executor" ein Gerichtsvollzieher gemeint sein. Noch heute werden in Österreich die Gerichtsvollzieher auch offiziell Exekutor genannt, vielen Menschen muß man sogar erklären, was ein Gerichtsvollzieher ist, weil sie hauptsächlich den Ausdruck "Exekutor" kennen, insbesondere in Wien, wie ich aus eigener beruflicher Erfahrung weiß.'' (Christoph Fitzek, in der CompGen-Mailingliste am 03.11.2005)


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* Nach DUDEN ist ein "Exekutor" ein Vollstrecker oder Gerichtsvollzieher.
* Nach DUDEN ist ein "Exekutor" ein Vollstrecker oder Gerichtsvollzieher.


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* Bedeutung: Vollstrecker, Gerichtsvollzieher
* Bedeutung: Vollstrecker, Gerichtsvollzieher
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2006, 16:54 Uhr

Berufsbezeichnung:

  • "Executor" in einer Sterbeurkunde 1846: "Wenn es sich um eine Urkunde aus dem Raum Österreich oder der damaligen Kronländer handelt, könnte mit "Executor" ein Gerichtsvollzieher gemeint sein. Noch heute werden in Österreich die Gerichtsvollzieher auch offiziell Exekutor genannt, vielen Menschen muß man sogar erklären, was ein Gerichtsvollzieher ist, weil sie hauptsächlich den Ausdruck "Exekutor" kennen, insbesondere in Wien, wie ich aus eigener beruflicher Erfahrung weiß. (Christoph Fitzek, in der CompGen-Mailingliste am 03.11.2005)




  • Nach DUDEN ist ein "Exekutor" ein Vollstrecker oder Gerichtsvollzieher.




  • Bedeutung: Vollstrecker, Gerichtsvollzieher

Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005