Tappensches Familienbuch (1889)/243: Unterschied zwischen den Versionen

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Damit nun obbemelto zwei Kindere Joachim Peter und Anne Clara Tappeu und deren conafittiirto Hr. Vormünder© dieser Ablage desto baß vergewissert sein mügen, so wollen beide junge Elieleutte Denselben dafür, ausserhalb der 1000 Thlr, so Ihnen an Ihres Vattern Sehl. Hause allschon versichert, alle Ihre irdische Haab und gtttere, so sie in- oder ausserhalb Hildesheimb lietten, hiemit und kraft dieses zu einem rechten und uud wahren Unterpfande gesetzet haben, sich uff alleu fall habende dran zu erholen, alles ganz getreulich uud ohne Gefehrde.
Urkundlich haben Wir unser StadtSiegul wissentlich an diesen Brief hangen lasseu.
So geben ut infra.
Actum Hildesheimb, den 9. Julii Ao. utmpra (1655).
Commiss. Hr. Henricus Harding. Curd Druffel.
14.
RathsPfandeBrieff über Hinrich Jobst Tappen Brawliauss im Fördern Brüel auf 200 Rthlr. für
Das Riedemeisterampt.
(Vom 18. Febr. 1670.)
Wir der Rath der Stadt Hildesheimb bekennen offenbar in diesem Brieffe, das für uns erschienen ist unser Bürger Hinrich Jobst Tappe, undt bekante, dass er au seinem Hause und Hoffe, sampt Pfannen und Brauzeuge, auch aller anderen pertinenz, Recht und gerechtigkeit, im förderen Brüel Zwischen Rittmeister Henrich Oehnssen Hoffe undt Jobst Miclieels wo Im un£e belegen, für Zwey Hundert Reichsthaler liette verkauft Zehen Reichsthaler Jährlicher Reuthe unserem Riedemeisterampte, Desselben pro tempore verordueten Vorstehern undt Ihren Successoren, oder dem getrewen halter dieses Briefes, Selbige Renthe denenselben alljährliches auf Weyhnachten würklich zu geben, Es; hetten sich aber beyde Part. Vor sich undt ihre Erben undt Successoren bey gemeltem Riedemeisterampte, auch deu Besizer dieses Hauses die freye Macht Vorbehalten, Dass nach Verlauf zehen Jahre, Von nechstverflossenen Weyhnachten anzurechnen und dan fürters alle Jalir unverjähret in der wochen Michaelis Archangeli die Lose oder wiederkauff Sie einer dem ändern ankündigen mögen, Undt nach beschehener solcher Losekündigunge wolte Er Hinrich Jobst Tappe oder seine Erben solten schuldig undt verpflichtet sein, in dero der Lose allernächst folgendeu heiligen Weyhuachtwochen die vorgedachten Zehen Thaler Jährlicher Renthe mit Zweyhundert Reichsthalernin specie, nebenst abführuuge aller etwa restirendeu undt Versessener Renthen wiederumb abzulösen, undt au sich zu kaufen.
Undt diese Renthe und die Kauf- oder hauptsumb soll man mahnen Vor Uns, dem Rath allein, Sonst solid ieser Brief unbündig sein, Auch Uns, unser Stadtschoss undt dingPflicht hievon zu geben und zu leisten ungemindert. Und an diesem Hause liette die Kirche S. Nicolai Jezo S. Pauli, Sechzehen Pfundt 13 Schilling 4 Pfg., Die Schneidergilde in Zween Briefen Zweyhundert reinische Gülden, der Hospital in der Cramer-straessen Ein Hundert und Sechtzig Pfundt Lüttich, Die Kirche S. Andreae. Vierzig Pfundt, Die Kirche S. Pauli Einhundert Gülden, Hr. Johan Maes Erben Einhundert Gülden, Die Cämerey Einhundert Gülden, Sophia Bohleken Sechshundert undt fünfzig Marien-Güldeu, Hinrich Garberding Eiu Tausend Mariengülden, Weiter were es nicht Verpfändet.
Uhrküudtlich haben Wir unser Stadtlnsiegul wissentlich an diesen Brief hengeu lassen. So geben deu 18. Februarij, des Ein Tausend Sechs hundert undt Siebenzigsten Jahres.
Commiss. Hr. Hauß Christian Dörrien, Berend Grefeu.

Version vom 27. Dezember 2012, 21:47 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Damit nun obbemelto zwei Kindere Joachim Peter und Anne Clara Tappeu und deren conafittiirto Hr. Vormünder© dieser Ablage desto baß vergewissert sein mügen, so wollen beide junge Elieleutte Denselben dafür, ausserhalb der 1000 Thlr, so Ihnen an Ihres Vattern Sehl. Hause allschon versichert, alle Ihre irdische Haab und gtttere, so sie in- oder ausserhalb Hildesheimb lietten, hiemit und kraft dieses zu einem rechten und uud wahren Unterpfande gesetzet haben, sich uff alleu fall habende dran zu erholen, alles ganz getreulich uud ohne Gefehrde.

Urkundlich haben Wir unser StadtSiegul wissentlich an diesen Brief hangen lasseu.

So geben ut infra.

Actum Hildesheimb, den 9. Julii Ao. utmpra (1655).

Commiss. Hr. Henricus Harding. Curd Druffel. 14.

RathsPfandeBrieff über Hinrich Jobst Tappen Brawliauss im Fördern Brüel auf 200 Rthlr. für

Das Riedemeisterampt.

(Vom 18. Febr. 1670.)

Wir der Rath der Stadt Hildesheimb bekennen offenbar in diesem Brieffe, das für uns erschienen ist unser Bürger Hinrich Jobst Tappe, undt bekante, dass er au seinem Hause und Hoffe, sampt Pfannen und Brauzeuge, auch aller anderen pertinenz, Recht und gerechtigkeit, im förderen Brüel Zwischen Rittmeister Henrich Oehnssen Hoffe undt Jobst Miclieels wo Im un£e belegen, für Zwey Hundert Reichsthaler liette verkauft Zehen Reichsthaler Jährlicher Reuthe unserem Riedemeisterampte, Desselben pro tempore verordueten Vorstehern undt Ihren Successoren, oder dem getrewen halter dieses Briefes, Selbige Renthe denenselben alljährliches auf Weyhnachten würklich zu geben, Es; hetten sich aber beyde Part. Vor sich undt ihre Erben undt Successoren bey gemeltem Riedemeisterampte, auch deu Besizer dieses Hauses die freye Macht Vorbehalten, Dass nach Verlauf zehen Jahre, Von nechstverflossenen Weyhnachten anzurechnen und dan fürters alle Jalir unverjähret in der wochen Michaelis Archangeli die Lose oder wiederkauff Sie einer dem ändern ankündigen mögen, Undt nach beschehener solcher Losekündigunge wolte Er Hinrich Jobst Tappe oder seine Erben solten schuldig undt verpflichtet sein, in dero der Lose allernächst folgendeu heiligen Weyhuachtwochen die vorgedachten Zehen Thaler Jährlicher Renthe mit Zweyhundert Reichsthalernin specie, nebenst abführuuge aller etwa restirendeu undt Versessener Renthen wiederumb abzulösen, undt au sich zu kaufen.

Undt diese Renthe und die Kauf- oder hauptsumb soll man mahnen Vor Uns, dem Rath allein, Sonst solid ieser Brief unbündig sein, Auch Uns, unser Stadtschoss undt dingPflicht hievon zu geben und zu leisten ungemindert. Und an diesem Hause liette die Kirche S. Nicolai Jezo S. Pauli, Sechzehen Pfundt 13 Schilling 4 Pfg., Die Schneidergilde in Zween Briefen Zweyhundert reinische Gülden, der Hospital in der Cramer-straessen Ein Hundert und Sechtzig Pfundt Lüttich, Die Kirche S. Andreae. Vierzig Pfundt, Die Kirche S. Pauli Einhundert Gülden, Hr. Johan Maes Erben Einhundert Gülden, Die Cämerey Einhundert Gülden, Sophia Bohleken Sechshundert undt fünfzig Marien-Güldeu, Hinrich Garberding Eiu Tausend Mariengülden, Weiter were es nicht Verpfändet.

Uhrküudtlich haben Wir unser Stadtlnsiegul wissentlich an diesen Brief hengeu lassen. So geben deu 18. Februarij, des Ein Tausend Sechs hundert undt Siebenzigsten Jahres.

Commiss. Hr. Hauß Christian Dörrien, Berend Grefeu.