Tappensches Familienbuch (1889)/036: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Am 30. Jan. 1576 klagen die {{Sperrschrift|Vormünder}} Curdt Tappen's gegen Frederich Tappen. (Auffallend!)
 
{{NE}}Freitags post Simonis et Judae 1578 wird Curdt verurteilt, seine Verpflichtungen gegen Arndt Wehrhane zu erfüllen. - Am 22. Mai 1579 wird er verurteilt, an den Kläger Hans Timan binnen 14 Tagen 40 Thlr. zu bezahlen. - 1582 Jan. 19. klagt Henni Brandes zu Dinckler (Dinklar) gegen Curdt's Ehefrau wegen einer Schuldforderung aus einer Handschrift derselben.
 
{{NE}}Am 19. März 1593 klagt Cordt Tappen, am 11. Mai desselben Jahres aber "die Vormünder Cordt Tappen's unmündiger Söhne" gegen {{Sperrschrift|Friedrich Tappen}}. (Curdt scheint danach in der Zwischenzeit verstorben zu sein.) Am 14. Mai 1593 werden die Vormünder Cordt Tappen's jüngsten Sohnes genannt. (Die Kreditoren Cordt Tappen's sollen öffentlich citiert werden.)
 
{{NE}}In der Leichenrede für Curdt's Sohn {{Sperrschrift|Dr. Hermann Tappen}} (geboren 1584 Mai 25) ist bemerkt: "Seine Eltern starben früh."
 
 
{{NE}}'''8. Heinrich, Rats- und Kaufherr zu Hildesheim, (geboren 1545 ?) lebte noch 1625.
 
{{NE}}War verheiratet (um 1570 ?) mit {{Sperrschrift|Dorothea Cabbus<ref>Am 1. Septb. 1548 ist '''''"Heningus Cabusius Hildesianus Nobilium praeceptor"''''' auf der Universität Marburg und am 14. Octbr. 1549 '''''"Henningus Cabusius Hildesianus"'''''' auf der Universität Wittenberg immatrikuliert.</ref> .
 
{{NE}}Die Leichenrede für seinen Grosssohn Mag. {{Sperrschrift|Sylvster Tappen}} zu Hildesheim nennt als dessen Grosseltern: {{Sperrschrift|Heinrich Tappen}}, fürnehmer Kauffmann und Ratsverwandter zu Hildesheim, und {{Sperrschrift|Dorothea Cabbus}}.
 
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{{NE}}Als Ratsherr bekleidete er von städtischen Aemtern im Jahre 1597 das des Dobbelherrn, 1599 das des Heiligen-Kreuz- und Braunschweiger-Thoers und des Siegelherrn. 1601 das des Braunschweiger- und Heiligen-Kreuzthors und des Willkürsherrn, 1603 das des Neuen und Goslarschen Thors und des Willkürsherrn; 1602 ist er im "Nachrat", im Jahre 1606 unterschreibt er als Ratsmitglied die Verlassungsurkunde über ein Haus, 1608 ist er im "sitzenden Rate."
 
{{NE}}Heinrich besitzt und bewohnt 1593 ein Haus auf der Othböterstrasse (Altpetri) neben demjenigen des Tonies Dieckmann. - 1595 und ebenso noch Ostern 1599 besitzt er ein Haus auf dem Eselsstiege neben demjenigen Sylv. Moller's.
 
{{NE}}Der Rat zu Hildesheim verkauft an Heinrich 1595 eine Bude und den Gang zwischen der Bude und seinem Hause (auf dem Eselsstiege ?) für 600 Gulden und 8 ß Erbenzins. - Die Kämmereirechnung von 1598 enthält: "Den 6. Sep. von Heinrich Tappen entf. 300 fl. alss den letzten Termin seiner gekaufften Boden und ganges, Dan noch 60 fl. vor etlich gekauffts rhaum - 720 Pfd.
 
{{NE}}Nach der Hildesheimer Kämmereirechnung von 1599 hat Heinrich Tappenn an Garten- und Werderzins gezahlt 12 fl. 10 gr.
 
{{NE}}Die Rechnungen der Georgii-Kirche daselbst enthalten unter der Einnahme von Michaeliszinsen:<br>
{{NE}}1610 Heinrich Tappen 10 gr.<br>
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Tappensches Familienbuch (1889)
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      Am 30. Jan. 1576 klagen die Vormünder Curdt Tappen's gegen Frederich Tappen. (Auffallend!)

      Freitags post Simonis et Judae 1578 wird Curdt verurteilt, seine Verpflichtungen gegen Arndt Wehrhane zu erfüllen. - Am 22. Mai 1579 wird er verurteilt, an den Kläger Hans Timan binnen 14 Tagen 40 Thlr. zu bezahlen. - 1582 Jan. 19. klagt Henni Brandes zu Dinckler (Dinklar) gegen Curdt's Ehefrau wegen einer Schuldforderung aus einer Handschrift derselben.

      Am 19. März 1593 klagt Cordt Tappen, am 11. Mai desselben Jahres aber "die Vormünder Cordt Tappen's unmündiger Söhne" gegen Friedrich Tappen. (Curdt scheint danach in der Zwischenzeit verstorben zu sein.) Am 14. Mai 1593 werden die Vormünder Cordt Tappen's jüngsten Sohnes genannt. (Die Kreditoren Cordt Tappen's sollen öffentlich citiert werden.)

      In der Leichenrede für Curdt's Sohn Dr. Hermann Tappen (geboren 1584 Mai 25) ist bemerkt: "Seine Eltern starben früh."


      8. Heinrich, Rats- und Kaufherr zu Hildesheim, (geboren 1545 ?) lebte noch 1625.

      War verheiratet (um 1570 ?) mit {{Sperrschrift|Dorothea Cabbus[1] .

      Die Leichenrede für seinen Grosssohn Mag. Sylvster Tappen zu Hildesheim nennt als dessen Grosseltern: Heinrich Tappen, fürnehmer Kauffmann und Ratsverwandter zu Hildesheim, und Dorothea Cabbus.

      Im Jahre 1570 werden Heinrich Tappen's Vormünder genannt.

      Als Ratsherr bekleidete er von städtischen Aemtern im Jahre 1597 das des Dobbelherrn, 1599 das des Heiligen-Kreuz- und Braunschweiger-Thoers und des Siegelherrn. 1601 das des Braunschweiger- und Heiligen-Kreuzthors und des Willkürsherrn, 1603 das des Neuen und Goslarschen Thors und des Willkürsherrn; 1602 ist er im "Nachrat", im Jahre 1606 unterschreibt er als Ratsmitglied die Verlassungsurkunde über ein Haus, 1608 ist er im "sitzenden Rate."

      Heinrich besitzt und bewohnt 1593 ein Haus auf der Othböterstrasse (Altpetri) neben demjenigen des Tonies Dieckmann. - 1595 und ebenso noch Ostern 1599 besitzt er ein Haus auf dem Eselsstiege neben demjenigen Sylv. Moller's.

      Der Rat zu Hildesheim verkauft an Heinrich 1595 eine Bude und den Gang zwischen der Bude und seinem Hause (auf dem Eselsstiege ?) für 600 Gulden und 8 ß Erbenzins. - Die Kämmereirechnung von 1598 enthält: "Den 6. Sep. von Heinrich Tappen entf. 300 fl. alss den letzten Termin seiner gekaufften Boden und ganges, Dan noch 60 fl. vor etlich gekauffts rhaum - 720 Pfd.

      Nach der Hildesheimer Kämmereirechnung von 1599 hat Heinrich Tappenn an Garten- und Werderzins gezahlt 12 fl. 10 gr.

      Die Rechnungen der Georgii-Kirche daselbst enthalten unter der Einnahme von Michaeliszinsen:
      1610 Heinrich Tappen 10 gr.
      1614 Heinrich Tappen der Elter 10 gr.
      1622 Heinrich Tappe 10 gr.<gr>       1625 Heinrich Tappe senior 10 gr.


  1. Am 1. Septb. 1548 ist "Heningus Cabusius Hildesianus Nobilium praeceptor" auf der Universität Marburg und am 14. Octbr. 1549 "Henningus Cabusius Hildesianus"' auf der Universität Wittenberg immatrikuliert.