Geschichte der Stadt Northeim/140: Unterschied zwischen den Versionen
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angenehm bleibt es mir, daß mein Eltergroßvater, weiland Senator Andreas Friedrich Reddersen, sich jederzeit so betragen hatte, daß er unter der geringen Anzahl dererjenigen war, von welche in dem von den damaligen Landesfürst <tt>confirmirten</tt> Stadt-Reglement §. 2. gesagt wird: er werde in seiner Rathsmannstelle gelassen, und kraft dieses darin bestätiget. | angenehm bleibt es mir, daß mein Eltergroßvater, weiland Senator Andreas Friedrich Reddersen, sich jederzeit so betragen hatte, daß er unter der geringen Anzahl dererjenigen war, von welche in dem von den damaligen Landesfürst <tt>confirmirten</tt> Stadt-Reglement §. 2. gesagt wird: er werde in seiner Rathsmannstelle gelassen, und kraft dieses darin bestätiget. | ||
1704. In einer Urkunde vom 10ten Nov. 1704, welche im Kirchthurmsknopfe aufbewahrt war, ist gesagt: bey einem Sturme, welcher sowol zu Lande als zu Wasser gewaltig gewesen und unsäglichen Schaden gethan, sey auch der Kirchthurm beschädiget und die Steine gewaltsamer Weise herunter geworfen. Es sey daher der Thurm dem Allerhöchsten zu Ehren <tt>renovirt</tt> und mit einem neuen Knopfe und Creutze gezieret worden. Als damalige Mitglieder des Magistrats und des <tt>ministeri</tt> sind darin aufgeführt: | 1704. In einer Urkunde vom 10ten Nov. 1704, welche im Kirchthurmsknopfe aufbewahrt war, ist gesagt: bey einem Sturme, welcher sowol zu Lande als zu Wasser gewaltig gewesen und unsäglichen Schaden gethan, sey auch der Kirchthurm beschädiget und die Steine gewaltsamer Weise herunter geworfen. Es sey daher der Thurm dem Allerhöchsten zu Ehren <tt>renovirt</tt> und mit einem neuen Knopfe und Creutze gezieret worden. Als damalige Mitglieder des Magistrats und des <tt>ministeri</tt> sind darin aufgeführt: | ||
{{NE}}Johann Bernhard Herwig, vormals Gräfl. Schaumburg-Lippischer Canzley- und Consistorialrath, der Zeit aber Churfürstl. Br. Lüneb. Hofgerichts-Assessor, wie auch bestellter Licent-Commissarius, und regierender Bürgermeister und Scholarche. |
Aktuelle Version vom 13. September 2012, 15:58 Uhr
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angenehm bleibt es mir, daß mein Eltergroßvater, weiland Senator Andreas Friedrich Reddersen, sich jederzeit so betragen hatte, daß er unter der geringen Anzahl dererjenigen war, von welche in dem von den damaligen Landesfürst confirmirten Stadt-Reglement §. 2. gesagt wird: er werde in seiner Rathsmannstelle gelassen, und kraft dieses darin bestätiget.
1704. In einer Urkunde vom 10ten Nov. 1704, welche im Kirchthurmsknopfe aufbewahrt war, ist gesagt: bey einem Sturme, welcher sowol zu Lande als zu Wasser gewaltig gewesen und unsäglichen Schaden gethan, sey auch der Kirchthurm beschädiget und die Steine gewaltsamer Weise herunter geworfen. Es sey daher der Thurm dem Allerhöchsten zu Ehren renovirt und mit einem neuen Knopfe und Creutze gezieret worden. Als damalige Mitglieder des Magistrats und des ministeri sind darin aufgeführt:
Johann Bernhard Herwig, vormals Gräfl. Schaumburg-Lippischer Canzley- und Consistorialrath, der Zeit aber Churfürstl. Br. Lüneb. Hofgerichts-Assessor, wie auch bestellter Licent-Commissarius, und regierender Bürgermeister und Scholarche.