Freimann: Unterschied zwischen den Versionen

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* ein '''freier Mann'''
* ein '''freier Mann'''
* Regional: '''Besitzer eines freien Bauerngutes''', das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. '''[[Freigut]], [[Freimannslehen]], [[Freimannshufe]]''')
* Regional: '''Besitzer eines freien Bauerngutes''', das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. '''[[Freigut (Definition)|Freigut]], [[Freimannslehen]], [[Freimannshufe]]''')
* In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: '''Besitzer eines [[Freidingshof]]es'''
* In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: '''Besitzer eines [[Freidingshof]]es'''
* In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: '''[[Schinder]]''', also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver [[Abdecker|abdeckt]], (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
* In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: '''[[Schinder]]''', also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver [[Abdecker|abdeckt]], (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)

Version vom 8. Januar 2015, 13:01 Uhr

Disambiguation notice Freimann ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Freimann (Begriffserklärung).


Berufsbezeichnung

Bedeutung:

  • ein freier Mann
  • Regional: Besitzer eines freien Bauerngutes, das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. Freigut, Freimannslehen, Freimannshufe)
  • In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: Besitzer eines Freidingshofes
  • In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: Schinder, also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver abdeckt, (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
  • auch der Scharfrichter selbst
  • Freiersmann - also Brautsucher

Quellen: