Handbuch der praktischen Genealogie/042: Unterschied zwischen den Versionen
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Stadt Solothurn. | Stadt Solothurn. ''Solothurn''. 4°. — (''Sprecher, A. v.''), Slg. ''rhätischer'' Geschl. Chur 1847. — ''Triesener'' Adels- u. Bürgergeschl. werden behandelt im Jb. d. histor. Ver. f. d. Fürstent. Liechtenstein. 2. Bd. 1902. — Wappen der löbl. Bürgerschaft von ''Winterthur''. Zürich 1855. — Neues histor. Wappenb. d. Stadt Zürich. Nach den besten Quellen bearbeitet. Zürich 1860. Hierzu Spl.: Die seit 1859 in d. Stadt Zürich eingebürgerten Geschl. 4°. Neues histor. Wappenb. d. Stadt Zürich, 2. Afl. Zürich 1869. — Ferner sei erwähnt, daß ''v. Arx u. Tatarinoff'', D. histor. Ver. d. Kantons ''Solothurn'', Festschr. zur Erinnerung an sein 50jähriges Jubiläum, 1853-1903, Solothurn 1903, auf e. Reihe v. Vorträgen über Solothurner Geschl. verweisen, die nicht im Drucke erschienen sind u. z. Tl. im Archiv des genannten Ver. liegen od. im Prot. d. Ver. teilweise Aufnahme gefunden haben. — ''Armorial Neufchatelois'', Galerie historique du château de Neuchatel cont. les armoiries des comtes et princes de Neufchatel, des gouverneurs qui ont administré le pays en leur nom, ainsi que les quatre Bourgeoisies acc. de notes histor. et héraldiques. Berne et Neufch. 1857. | ||
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{{NE}}Die Deszendenztafel umfaßt alle Personen, die von einer anderen Person, dem Stammvater oder der Stammutter, abstammen, in gerader Linie, wie der treffende juristische Ausdruck lautet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob diese Abstammung eine rein agnatische ist, nur durch Zeugungen vermittelt wird, ob die Bindeglieder zwischen dem Deszendenten und seinem Stammvater nur Männer bilden; oder ob die Abstammung auch durch Geburten vermittelt wird, ob also auch Frauen als Bindeglieder zwischen Stammvater und Nachkommen erscheinen. | {{NE}}Die Deszendenztafel umfaßt alle Personen, die von einer anderen Person, dem Stammvater oder der Stammutter, abstammen, in gerader Linie, wie der treffende juristische Ausdruck lautet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob diese Abstammung eine rein agnatische ist, nur durch Zeugungen vermittelt wird, ob die Bindeglieder zwischen dem Deszendenten und seinem Stammvater nur Männer bilden; oder ob die Abstammung auch durch Geburten vermittelt wird, ob also auch Frauen als Bindeglieder zwischen Stammvater und Nachkommen erscheinen. | ||
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Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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Stadt Solothurn. Solothurn. 4°. — (Sprecher, A. v.), Slg. rhätischer Geschl. Chur 1847. — Triesener Adels- u. Bürgergeschl. werden behandelt im Jb. d. histor. Ver. f. d. Fürstent. Liechtenstein. 2. Bd. 1902. — Wappen der löbl. Bürgerschaft von Winterthur. Zürich 1855. — Neues histor. Wappenb. d. Stadt Zürich. Nach den besten Quellen bearbeitet. Zürich 1860. Hierzu Spl.: Die seit 1859 in d. Stadt Zürich eingebürgerten Geschl. 4°. Neues histor. Wappenb. d. Stadt Zürich, 2. Afl. Zürich 1869. — Ferner sei erwähnt, daß v. Arx u. Tatarinoff, D. histor. Ver. d. Kantons Solothurn, Festschr. zur Erinnerung an sein 50jähriges Jubiläum, 1853-1903, Solothurn 1903, auf e. Reihe v. Vorträgen über Solothurner Geschl. verweisen, die nicht im Drucke erschienen sind u. z. Tl. im Archiv des genannten Ver. liegen od. im Prot. d. Ver. teilweise Aufnahme gefunden haben. — Armorial Neufchatelois, Galerie historique du château de Neuchatel cont. les armoiries des comtes et princes de Neufchatel, des gouverneurs qui ont administré le pays en leur nom, ainsi que les quatre Bourgeoisies acc. de notes histor. et héraldiques. Berne et Neufch. 1857.
Genealogische Tafeln
von Otto Forst.
Die beiden Grundtypen genealogischen Denkens.
Jede genealogische Betrachtung der Menschheit muß von der natürlichen genealogischen Grundtatsache ausgehen, daß zwischen zwei Personen das Verhältnis von Erzeuger, resp. Gebärerin einerseits, Erzeugtem resp. Geborenem andererseits besteht. Von diesem Urphänomen der Genealogie, wonach aus einem Individuum der Species Mensch im Wege der geschlechtlichen Fortpflanzung ein neues Individuum hervorgeht, muß jeder Versuch, Systematik in die Fülle von Erscheinungen zu bringen, welche das Leben als Folge der zwischen den Menschen bestehenden, auf ihrer gegenseitigen Abstammung voneinander oder von einem gemeinsamen Dritten beruhenden Beziehungen hervorruft, seinen Anfang nehmen.
Zwei Personen sind also im wechselseitigen Verhältnis Erzeuger und Erzeugter. Betrachten wir die aktive Seite dieser Beziehung, nehmen wir vom Erzeuger den Anfang und suchen wir alle Personen zu ermitteln, die er unmittelbar oder, als Nachkommen seiner eigenen Deszendenz, mittelbar erzeugt hat, so erhalten wir die eine Form der Darstellung genealogischen Denkens: die Deszendenztafel.
Die Deszendenztafel umfaßt alle Personen, die von einer anderen Person, dem Stammvater oder der Stammutter, abstammen, in gerader Linie, wie der treffende juristische Ausdruck lautet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob diese Abstammung eine rein agnatische ist, nur durch Zeugungen vermittelt wird, ob die Bindeglieder zwischen dem Deszendenten und seinem Stammvater nur Männer bilden; oder ob die Abstammung auch durch Geburten vermittelt wird, ob also auch Frauen als Bindeglieder zwischen Stammvater und Nachkommen erscheinen.
Der zweite Grundtypus genealogischen Denkens ergibt sich, wenn wir die passive Seite, das Erzeugtwerden, in den Vordergrund stellen. Suchen