Haus Füchtel: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1770 Geheimer Rat Clemens August v. Schall zu Morenhoven klagte 1766 vor dem Hofgericht zu Münster und 1770 vor dem Reichkammergicht gegen den Geheimen Rat Kaspar Franz v. Elmendorf zu Füchtel wegen der Anfechtung einer Schenkung der + Ehefrau des Kllägers, Maria Barbara v. Schall geb. v. Elmendorf, an ihren Bruder Kaspar Franz v. Elmendorf zu Füchtel | * 1770 Geheimer Rat Clemens August v. Schall zu Morenhoven klagte 1766 vor dem Hofgericht zu Münster und 1770 vor dem Reichkammergicht gegen den Geheimen Rat Kaspar Franz v. Elmendorf zu Füchtel wegen der Anfechtung einer Schenkung der + Ehefrau des Kllägers, Maria Barbara v. Schall geb. v. Elmendorf, an ihren Bruder Kaspar Franz v. Elmendorf zu Füchtel | ||
** [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Bestand Reichskammergericht , Aktenzeichen : 5006 | ** [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Bestand Reichskammergericht , Aktenzeichen : 5006 | ||
===Morgengabe=== | ===Morgengabe=== | ||
* 10.11.1774 (Bersenbrück) Ehekontrakt zwischen dem Freiherrn Caspar Franz | * 10.11.1774 (Bersenbrück) Ehekontrakt zwischen dem Freiherrn Caspar Franz | ||
von Elmendorf zu Füchtel und seiner vierten Frau, dem "Freifräulein" Rosine Elisabeth Ludovica von Horst. Vereinbart wurde darin eine Margengabe von 800 Reichstalern, "in guten bündigen Obligationen oder an baarem gelde, über welches Capital so wohl als jährliche Zinsen die freyfräulein Brauth die alleinige freye Disposition behalten" solle, und gleiches galt für die "wegen der heyrath gethanen presenten an jouwelen und sonstigen Kostbarkeiten". Die Morgengabe zählte | von Elmendorf zu Füchtel und seiner vierten Frau, dem "Freifräulein" Rosine Elisabeth Ludovica von Horst. Vereinbart wurde darin eine Margengabe von 800 Reichstalern, "in guten bündigen Obligationen oder an baarem gelde, über welches Capital so wohl als jährliche Zinsen die freyfräulein Brauth die alleinige freye Disposition behalten" solle, und gleiches galt für die "wegen der heyrath gethanen presenten an jouwelen und sonstigen Kostbarkeiten". Die Morgengabe zählte | ||
zu den sog. adeligen fraulichen Gerechtigkeiten und gehörte damit auch im vorzeitigen Todefall des Mannes nicht zur Erbmasse. | zu den sog. adeligen fraulichen Gerechtigkeiten und gehörte damit auch im vorzeitigen Todefall des Mannes nicht zur Erbmasse. | ||
===Besitzwechsel durch Heirat=== | ===Besitzwechsel durch Heirat=== |
Version vom 24. März 2012, 15:14 Uhr
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Vechta > Vechta > Oythe (Vechta) > Haus Füchtel
Gründung und Lage
Um 1200 entstand durch die Zusammenlegung mehrerer Nachbarschaften die Füchtelmannstelle des Grafen von Vechta. 1252 kam diese an den Bischof von Münster, später durch Tausch an den Grafen von Oldenburg-Neubruchhausen, 1331 schließlich an die Herren von Elmendorff aus Elmendorf am Zwischenahner Meer. Diese gründeten das Gut Füchtel und errichteten zur Verwaltung eine Burg. Während des 30-jährigen Krieges wurde das Herrenhaus durch Brand zerstört. Da lag es nahe, das ehemalige Gesindehaus zunächst als vorläufige Wohnung einzurichten, welches dann von späteren Generationen nach und nach weiter ausgebaut und erweitert wurde. 1754 wurde vom Domherrn zu Paderborn, Christof von Elmendorff eine Kapelle am alten Haus errichtet. 1773 kam das Gut Welpe durch Caspar Franz von Elmendorff zu Füchtel. Über 17 Generationen (knapp 600 Jahre) blieb das Gut Füchtel ohne Wechsel im Besitz der Familie der Freiherrn von Elmendorff .
Strittige Schenkung
- 1770 Geheimer Rat Clemens August v. Schall zu Morenhoven klagte 1766 vor dem Hofgericht zu Münster und 1770 vor dem Reichkammergicht gegen den Geheimen Rat Kaspar Franz v. Elmendorf zu Füchtel wegen der Anfechtung einer Schenkung der + Ehefrau des Kllägers, Maria Barbara v. Schall geb. v. Elmendorf, an ihren Bruder Kaspar Franz v. Elmendorf zu Füchtel
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, Bestand Reichskammergericht , Aktenzeichen : 5006
Morgengabe
- 10.11.1774 (Bersenbrück) Ehekontrakt zwischen dem Freiherrn Caspar Franz
von Elmendorf zu Füchtel und seiner vierten Frau, dem "Freifräulein" Rosine Elisabeth Ludovica von Horst. Vereinbart wurde darin eine Margengabe von 800 Reichstalern, "in guten bündigen Obligationen oder an baarem gelde, über welches Capital so wohl als jährliche Zinsen die freyfräulein Brauth die alleinige freye Disposition behalten" solle, und gleiches galt für die "wegen der heyrath gethanen presenten an jouwelen und sonstigen Kostbarkeiten". Die Morgengabe zählte zu den sog. adeligen fraulichen Gerechtigkeiten und gehörte damit auch im vorzeitigen Todefall des Mannes nicht zur Erbmasse.
Besitzwechsel durch Heirat
Die letzte Besitzerin war Cäcilie von Elmendorff, die mit dem Freiherrn von Droste Hülshoff verheiratet war. Eine Tochter, Maria, heiratete 1898 Oberstleutnant Ferdinand Graf von Merveldt in Münster. Sie erbte das Gut Füchtel und 1908 wurde die Familie Graf von Merveldt dort ansässig. 2012 bewirtschaften Andrea und Clemens Graf von Merveldt in vierter Generation das Gut.
Archiv
- Staatsarchiv Oldenburg, Depositum Haus Füchtel (Eigentliche Guts- u. Familienarchiv)
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, Bestand Füchtel
- Umfang: 545 Urkunden (1325-1799), 112 Akten (16. – 18. Jhdt.
- Inhalt: Testamente, Ehepakten, u. Familiensachen, Lehen, Landessachen, Einenhörige, Prozesse, Karten, heraldisches Sammlungsgut
- Findbuch STAM A 442a Bd.1
- Inhalt: Testamente, Ehepakten, u. Familiensachen, Lehen, Landessachen, Einenhörige, Prozesse, Karten, heraldisches Sammlungsgut
- Umfang: 545 Urkunden (1325-1799), 112 Akten (16. – 18. Jhdt.
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