Portal:Fürstbistum Münster/Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. März 2012, 12:55 Uhr

Gaugrundlage
In fränkischer Zeit entfielen auf das gesamte Münsterland (Oberstift) fünf Gaue, nämlich der

  • Gau (Ost-) Hamaland mit den Ämtern auf dem Brahm, Bocholt und Ahaus (14. Jhdt. Land up dem Braeme, 17. Jhdt. Bramsches Quartier).
  • Bursibant mit den Ämtern Rheine und Bevergern (14. Jhdt. Land von der Bever).
  • der Scopingau mit dem Amt Horstmar (14. Jhdt. Land van der Niggenborg).
  • Stevergau mit den Ämtern Dülmen, Haltern und dem westlichen Teil des Amtes Werne (14. Jhdt. Land up der Stevere, 17. Jhdt. Stever-Quartier).
  • Dreingau mit den Ämtern Sassenberg, Stromberg, Wolbeck und dem östlichen Teil des Amtes Werne (14. Jhdt. Land up dem Dreyne, 17. Jhdt. Dreinsches Quartier).

Ältere Gerichtsverfassung:
Die historischen münsterschen Frei-, Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Das Fürstbistum Münster erwarb beim Aufbau und der Befestigung seines Territoriums zur Arrondierung fehlende Gerichtsbezirke. Es gelang den Bischöfen nicht, ihre Landesgrenzen den größeren Bistunsgrenzen anzupassen.

Kirchspielsverfassung:
Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und den später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein.

Daraus ergaben sich nach und nach kommunale Verwaltungseinheiten wie Kirchspiele, Marktorte, Flecken und Minderstädte (Freiheiten), diese umfaßten ihrerseits Höfe, Hofesverbände und Bauerschaften aus denen sich später wiederum Kirchspiele und Kommunen entwickeln konnten.

Amtsverfassung:
Das historische Fürstbistum Münster gliederte sich verwaltungsmäßig, außer der Haupt- und Residenz-Stadt Münster, in zwölf Ämter (nach dem jetzigen Sprachgebrauche: Landrätliche Kreise). Diese lagen in den Bereichen Ober- (ältere Kernregion) und Niederstift (jüngeren Verwaltungsbereich).

Diese Ämter umfassten meist mehrere Gerichte und Kirchspiele und wurden von einem adligen Amtsdrosten und einem meist bürgerlichen Rentmeister verwaltet. Sie waren dem Geheimen Rat unterstellt. Der Rentmeister verwaltete auch die Domäneneinkünfte und unterstand hier der Hofkammer.

Amt Ahaus , Auf dem Brahm, Amt Bocholt, Amt Cloppenburg, Amt Dülmen, Amt Horstmar, Amt Lüdinghausen, Amt Meppen, Amt Rheine-Bevergern, Amt Sassenberg, Amt Schöneflieth, Amt Schonebeck, Amt Stromberg, Amt Vechta, Amt Werne, Amt Wildeshausen, Amt Wolbeck

Lagerbuch des Bisthums Münster 1769

  • Anmerkung zur Tabelle:
    • 1) = Freye Häuser
    • 2) = Schatzbare Häuser
    • 3) = Summe der Häuser
    • 4) = Darinnen befinden sich
    • 5) = Monatliche Schatzung

Designation der zum Ober- und Niederstift Münster gehörigen Aemter und
summarischer Extract der darin befindlichen freyen und schatzbaren Häuser, Vorspann-Pderde und monatliche Schatzung.


Nr. Aemter 1)
Klöster,
Adel
1)
geistl.,
priv.
2)
Vollerben
2)
½ Erben
2)
¼ Erben
2)
Kötter
2)
Brinksitzer
3)
Effektiv
3)
Reducirt in
Vollerben
4)
Vorspann-
pferde,
Stück
4)
Stallung
f. Pferde
Stück
5)
Rtlr
5)
fl.
5)
Pf.
1 Ahaus 30 101 350 1137 355 971 2632 5576 1424 ½ 2470 13685 1308 22 1
2 Bockholdt . . . . . . . . . . . . . .
3 Cloppenburg 12 37 116 379 99 319 974 1936 480 1275 5396 1534 17 .
4 Dülmen 18 33 112 264 3 212 318 1460 313 3/8 1062 3239 1032 26 4
5 Horstmar 72 84 951 828 690 1787 2686 7098 2084 ¼ 4215 19301 5348 9 10
6 Meppen 45 92 . 440 429 621 2606 4233 704 ¾ 1569 6381 1999 6 .
7 Rheine 16 55 272 427 73 453 1075 2371 698 9/16 845 7130 1083 8 .
8 Sassenberg 16 53 298 416 2 656 1059 2499 723 7/16 1065 6012 1244 . .
9 Stromberg 20 122 263 315 188 855 575 .2338 752 5/16 3225 7188 2784 . .
10 Vechte 31 82 421 415 204 471 1741 3365 960 3/16 2165 9476 1654 . .
11 Werne 51 53 125 500 420 827 1120 3196 857 3/8 2151 8668 2253 22 6
12 Wolbeck 221 278 781 1610 1338 2298 2450 8976 2859 7/8 6600 21883 9183 16
. Summa . . . . . . . . . . . . . .
  • Bey der Reduction der Häuser (1769) sind zwey „½ Erben; desgleichen drey „ ¼ Erben“; sodann 8 Kötter und 16 Brinksitzer auf einen vollen Erben; imgleichen die adelichen und freyen Häuser gleich einem vollen Erben gerechnet.
  • Bei der Schatzung 1769 zählt 1 Reichstaler 28 Schillinge und 1 Schilling 12 Pfennig.