Wesseling (Heiden-Nordick): Unterschied zwischen den Versionen
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Dießer ist ein Sohn vom Erbe, und vor ungefehr 17 Jahren an Elße Notelmanß, Bürgermeister Raben zu Buchholt zustendig, bestattet. Hat mit dieseselben noch vier Kinder im leben, nemblich Jenneken, Olger, Wilhelm und Bernd, darab das Eltest zehn Jahr alt, und weil die Mutter sich noch Hofhörigenrecht nicht qualificirt, vermeint er, die Kinder weren frey. So hat er noch einen Bruder, Albert geheishen, welcher uff Fornefeldts bestattet, dem Capitul zu Vreden zustendig, soll frey sein, und eine Schwester, Elßen genannt, so uff Voots Erbe verheirathet, soll auch frey sein, können mir aber keinen Schein vorlegen. Sonsten ist der Colonus gut, daß Erbe zu administriren. Hat folgende Länderey nach münsterischermaß Roggeneinsaet zu rechnen, so viel er mir angewißen und bekennt hat: | Dießer ist ein Sohn vom Erbe, und vor ungefehr 17 Jahren an Elße Notelmanß, Bürgermeister Raben zu Buchholt zustendig, bestattet. Hat mit dieseselben noch vier Kinder im leben, nemblich Jenneken, Olger, Wilhelm und Bernd, darab das Eltest zehn Jahr alt, und weil die Mutter sich noch Hofhörigenrecht nicht qualificirt, vermeint er, die Kinder weren frey. So hat er noch einen Bruder, Albert geheishen, welcher uff Fornefeldts bestattet, dem Capitul zu Vreden zustendig, soll frey sein, und eine Schwester, Elßen genannt, so uff Voots Erbe verheirathet, soll auch frey sein, können mir aber keinen Schein vorlegen. Sonsten ist der Colonus gut, daß Erbe zu administriren. Hat folgende Länderey nach münsterischermaß Roggeneinsaet zu rechnen, so viel er mir angewißen und bekennt hat: | ||
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** 2) = Roggeneinsaat [[Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten|Münstersches Maß]], „ist meine Außrechnung“ | ** 2) = Roggeneinsaat [[Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten|Münstersches Maß]], „ist meine Außrechnung“ | ||
** 3) = Geldwährung: Rtr/St = Reichstaler / Stüber | ** 3) = Geldwährung: Rtr/St = Reichstaler / Stüber''<center> | ||
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Version vom 1. März 2012, 10:16 Uhr
Heidener Erben, Höfe, Kotten und Brinksitzer, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben im Zusammenhang ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen und bilden damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien.
Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Heiden (Kreis Borken) > Nordick (Heiden) > Wesseling (Heiden-Nordick)
Historische Lage vor 1802
- Nordick (Heiden)
- Heiden (Kreis Borken), Pfarrei St. Georg, r.k.
Früherwähnung
- 1498 Willkommschatzung: Familie des Heyne Wesselinck mt 3 Kommunikanten.
- 1547 Verteidigungsumalage: Wylhem Wesselynck, 1 GG
- 1638 Haus Engelrading, Sackzehnt: Albert Weßeling 2 Scheff. 1 Spint
Namensherkunft und Bedeutung
Grundherr
- < 1802 Fürstbistum Münster, Oberhof Ramsdorf
- > 1802 Fürstentum Salm-Salm zu Anholt
Hofstandardwerte
Markenrechte
Markenrecht in der Heidener Mark.
Dienstpflicht
- Landfolge auf Haus Ostendorf: 1731 Wesling 2 Tage Dienst gegen 4 Stüber.
- 2 Spanndienste dem Pastor und Vogt
Viehbestand
- 1652 Hofsprache: 3 Pferde, 3 Kühe, 3 güste Rinder, 2 Kälber, 3 Schweine, 6 Schafe.
- 1931 an Viehbestand waren bei Wesseling vorhanden: 3 Pferde, 20 Stück Rindvieh - davon 10 Kühe, keine Schafe aber 17 Schweine.
Hofgrunddaten
- 1652 Hofsprache: Haus, Spieker, Schoppen und Schafstall
Status
- Eigenbehörigkeit, 1652
Hofbeschreibung 1652 (Abschrift)
Heinrich Wesseling genant Oberts Erb, im Kerspel Heiden, Nordicker Bawerschaft, hofhörig in den Hof zue Ranßdorf.
Status Coloni (1652)
Dießer ist ein Sohn vom Erbe, und vor ungefehr 17 Jahren an Elße Notelmanß, Bürgermeister Raben zu Buchholt zustendig, bestattet. Hat mit dieseselben noch vier Kinder im leben, nemblich Jenneken, Olger, Wilhelm und Bernd, darab das Eltest zehn Jahr alt, und weil die Mutter sich noch Hofhörigenrecht nicht qualificirt, vermeint er, die Kinder weren frey. So hat er noch einen Bruder, Albert geheishen, welcher uff Fornefeldts bestattet, dem Capitul zu Vreden zustendig, soll frey sein, und eine Schwester, Elßen genannt, so uff Voots Erbe verheirathet, soll auch frey sein, können mir aber keinen Schein vorlegen. Sonsten ist der Colonus gut, daß Erbe zu administriren. Hat folgende Länderey nach münsterischermaß Roggeneinsaet zu rechnen, so viel er mir angewißen und bekennt hat:
* Anmerkung zur Tabelle:
- 1) = Roggeneinsaat Borkener Maß, „ist des Coloni Bekentniß“
- 2) = Roggeneinsaat Münstersches Maß, „ist meine Außrechnung“
- 3) = Geldwährung: Rtr/St = Reichstaler / Stüber
. | Pertinentia prædis | 1) M |
1) Sch |
1) Sp |
2) M |
2) Sch |
2) Sp |
Namen der, so daß Land einhaben | 3) Rtr |
3) St |
1. | An der Königstraeß, daß Wegestück vorg: Koel | . | 1 | 2 | . | 2 | . | hat er selbsten | . | . |
2. | uffm Moorlandt eine Dreisstück, vorg. Voet und Schlüßing | . | 2 | . | . | 2 | . | wenig nütz | . | . |
3. | der Landwehrs Kamp | . | 5 | . | . | 8 | 1 | mit Bram bewachßen | . | . |
4. | der Brey Kamp | 1 | . | . | 1 | 5 | 3 | hat er selbst | . | . |
5. | vorm Hofe uffm Esch eine Flaege zwischen der Hecke und dem Wege |
1 | 6 | . | 2 | 4 | . | hat er selbsten | . | . |
6. | daß Heiligenstück v. Beekebendt | . | 3 | . | 3 | 3 | . | hat er selbsten | . | . |
7. | der Oberteig Kamp | . | 8 | . | 8 | 3 | . | hat er selbsten | . | . |
8. | noch ein St. genannt di olde Mühle v. Schult Evert und Beekeberndt |
. | 3 | . | 3 | 3 | . | hat er selbsten | . | . |
9. | daß Kälberkämpgen | . | 2 | . | 2 | 1 | . | wird wenig genüzet | . | . |
10. | uff Rötgers Kamp 1. Wegestück v. Lütger | . | 3 | . | 4 | 1 | . | hat er selbsten | . | . |
11. | uffm großen Esch 1. Wegestück daß Breylandt genant, v. Jan de Mey |
. | 3 | . | 4 | 1 | . | hat er selbsten | . | . |
. | Latus | 5 | . | 2 | 6 | 10 | . | . | . | . |
12. | Noch ein Wegestück v. Jan de Mey | . | 2 | . | 2 | 3 | . | Gerdt Jost 40 Ther pens. | 20 | . |
13. | Noch 1 St. vorg. Kampe | . | 4 | . | . | 7 | . | Schwittering fürs pens. | 40 | . |
. | Latus | . | 6 | . | . | 9 | 3 | . | 60 | . |
. | Summa Länderey ist | 5 | 6 | 2 | 7 | 7 | 3 | darin stehen | 60 | . |
Wiesen
1. Das Grundtwießgen 1 Fuder, schlecht 2. Daß Höfgen am Hauße 3 Fuder, schlecht 3. Daß Wiesgen an der Löchte benebst Bomholtes 1 Fuder, schlecht
- Summa Hewgewachß: 5 Fuder
Weiden
Umb den Hoff und hinderem Hauße 5 Kuheweiden.
Gärten
Am Erbhauß zwey Gärten von 1 ¼ Sch. Roggen.
Büsche, Mast
daß oberigs Büschgen by der Grundtwiese, so dan umbs Hauß etwaren. War volle Mast, uff vier Schweine, hierauß sindt nacher Geschger gehawen an die Schluß 2, sonsten noch 136 Stämme.
Marckengerechtigkeit
Marckengerechtigkeit in die Heidener Marcke, uff so viel Viehe und Schaf, alß er weiters außzufüttern vermag. Deßgleichen sall sonder Pflanten motte, und wenn Mast, 24 Schwein. Hingegen muß er Jahrs 4 Telchen potten, aber die Marck ist elendig verhawen.
Häuser
Ein fein Hauß, Spycker, Schoppen und Schafstall. Hat sonsten von anderen nichts zugewießen.
Viehe
Uff dem Erbe 3 Pferde, 3 Kühe, 3 Güste (Rinder), 2 Kälber, 3 Schweine, 6 Schafe
Phacht
- Jährliche Phacht Münstermaß 12 Scheffel (Roggen)
- Weinfuhrgelt 2 Rthr
- Kühegelt 7 Schill.
- dem Vogte 1 ¼ Rthr.
Zahlung
Hette alles bezahlt biß udd das Jahr 1651 inclusive, ea mangelt aber Quittung.
Onera prædis
- Monatphacht 1 Rthr.
- dem Pastore 2 Scheff. Roggen, 4 Klancken Flachs
- dem selben (Pastor) und dem Vogte jedem zwey Spanndienste
- dem Cüster 1 Scheff. Roggen
- dem Graf von Vehlen ein Rauchhuen wegen deß Haußes Engelrade
- dem Archus (?) ins dritte Jahr ½ Scheff. Roggen
- dem Gohgrefen jährlich ½ Scheff. Roggen
- dem Landtsfürsten wegen der Hovesaet zu Kaustdorf (?) den blutigen Zehenden
- Item dem Drosten Vehlen auf den blutigen Zehenden, demselben auf 7 ¾ Scheff. Roggenzehend
- so den nach Engelrade 2 ¼ Scheff. (Roggen) Zehend
Schulden, unbewilligt
1. Dem Vogte zu Heiden: 100 Rtlr.
2. Pickers daselbsten: 200 Rtlr.
3. Wilhelm Böektengking: 150 Rtlr.
4. Johann Brauns: 25 Rtlr.
5. Schweiteringes: 75 Rtlr.
6.Theiß Engels: 25 Rtlr.
7. Jan Seiberts: 20 Rtlr.
8. Cranen, Erbgenahmen: 45 Rtlr.
9. Im landt stehen 60 Rtlr.
10. An kleiner Plückschulden 100 Rtlr.
Summa: 800 Rtlr.
Daß nun diesem, so viel dieß Erbe betrifft, also warhaftig und nichts verschwiegen, thue ich im Nahmen deß Coloni uff deßen Pitten, weilen er schreibens unerfahren, hiemit an aydes statt bekennen und bezeugen:
- ich bezeuge: Jan Schwinke.
Quelle der Hofsprache 1652
- Fürstlich Salm-Salm`sches Archiv zu Isselburg
Zeitzeichen
- 20.01.1664 Nordicker Bauerschaft, Halbes Erbe Weßelinck, Kinder Aleke, Wilhelm. über 12 J. alt, Grete, Bernt unter 12 J. alt.
- 25.04.1665 Nordicker Bauerschaft, Halbes Erbe Weßelinck, 3 Kinder unter 12 J., nächste Nachbarn: ter Becke, Kempe.
Hofesdaten 1931
Im Jahre 1931 hatte der Hof des W. Wesseling, Nordick Nr. 7, einen Umfang von 76 Hektar, davon
- 18 ha. Äcker inkl. Gärten
- 08 ha. Wiesen
- 08 ha. Weiden
- 36 ha. Holzungen
- 6 ha. Unland, Hofraum, Wege
An Viehbestand waren vorhanden: 3 Pferde, 20 Stück Rindvieh - davon 10 Kühe, keine Schafe aber 17 Schweine.
Familienprivatfunde
Oft werden auf Höfen, in Privathäusern oder an anderen Orten private Nachrichten über Familiem gefunden, die nicht allgemein bekannt sind. Diese Funde nennt man Familienprivatfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu dieser Familie eintragen oder finden.
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Heimat- Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Heimat- und Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschliesslich an den entsprechenden Forscher zu richten.