Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/23: Unterschied zwischen den Versionen

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Vom 14. bis 25.6.87 4. Komp. I.R. 20, „  26. 7. bis 30.11. 97 5. Komp. I.R. 20, 21. 9. 85 zum Gefreiten ernannt, 1.10.87   „  Unteroffizier befördert, 1.10.90   „  Sergeanten         „ 1.8. 94   „  Vizefeldwebel     „ Aktive Dienstzeit: 3 Jahre 2 Monate 19 Tage.
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b) Am 7.8.14 infolge Mobilmachung bei der 10. Komp. L.I.R. 36 eingetreten, am 20.9.14 zur 4. Komp., am 25.9.14 zur 5. Komp. versetzt. Am 16. 2.15 als dauernd feld- und garnison dienstunfähig entlassen laut Batl.-Befehl vom 16.2.15.  Keine Invalidität.
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Spalte 11 (Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen), z. B.
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Zentenarmedaille, E. K. II., Belobigung durch Divisionsbefehl vom 16.11.14 wegen guter Patrouillenführung am 10.11.14 bei Pintheville.
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Bei der Eintragung von Beförderungen sind besonders die Beförderungen für Auszeichnung vor dem Feinde kenntlich zu machen (Erl. des Kriegs ministeriums vom 19.6.1916, A.V.Bl., S. 255), z. B. am 12.11.1914 zum Unteroffizier für Auszeichnung vor dem Feinde; alle überzähligen Beförderungen mit Angabe der Bestimmungen, nach denen sie zulässig sind, z. B. am 27.1.1916 zum überzähligen Unteroffizier (Heerordnung § 20.).
:Vom 14. bis 25.6.87 4. Komp. I.R. 20,<br />
Sind bisher diese Erläuterungen bei solchen Beförderungen unterblieben, so sind sie nach Möglichkeit nachzuholen.
:: 26.7. bis 30.11.97 5. Komp. I.R. 20,<br />
:: 21.9.85 zum Gefreiten ernannt,<br />
:: 1.10.87 zum Unteroffizier befördert,<br />
:: 1.10.90 zum Sergeanten befördert,<br />
:: 1.8.94 zum Vizefeldwebel befördert
:Aktive Dienstzeit: 3 Jahre 2 Monate 19 Tage.
:b) Am 7.8.14 infolge Mobilmachung bei der 10. Komp. L.I.R. 36 eingetreten, am 20.9.14 zur 4. Komp., am 25.9.14 zur 5. Komp. versetzt. Am 16.2.15 als dauernd feld- und garnisondienstunfähig entlassen laut Batl.-Befehl vom 16.2.15.  Keine Invalidität.
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| (Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen), z. B.<br/>
{{NE}}Zentenarmedaille, E. K. II., Belobigung durch Divisionsbefehl vom 16.11.14 wegen guter Patrouillenführung am 10.11.14 bei Pintheville.<br />
 
{{NE}}Bei der Eintragung von Beförderungen sind besonders die Beförderungen für Auszeichnung vor dem Feinde kenntlich zu machen (Erl. des Kriegsministeriums vom 19.6.1916, A.V.Bl., S. 255), z. B. am 12.11.1914 zum Unteroffizier für Auszeichnung vor dem Feinde; alle überzähligen Beförderungen mit Angabe der Bestimmungen, nach denen sie zulässig sind, z. B. am 27.1.1916 zum überzähligen Unteroffizier (Heerordnung § 20.).<br />
{{NE}}Sind bisher diese Erläuterungen bei solchen Beförderungen unterblieben, so sind sie nach Möglichkeit nachzuholen.
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2012, 08:39 Uhr

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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)
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Vom 14. bis 25.6.87 4. Komp. I.R. 20,
26.7. bis 30.11.97 5. Komp. I.R. 20,
21.9.85 zum Gefreiten ernannt,
1.10.87 zum Unteroffizier befördert,
1.10.90 zum Sergeanten befördert,
1.8.94 zum Vizefeldwebel befördert
Aktive Dienstzeit: 3 Jahre 2 Monate 19 Tage.
b) Am 7.8.14 infolge Mobilmachung bei der 10. Komp. L.I.R. 36 eingetreten, am 20.9.14 zur 4. Komp., am 25.9.14 zur 5. Komp. versetzt. Am 16.2.15 als dauernd feld- und garnisondienstunfähig entlassen laut Batl.-Befehl vom 16.2.15. Keine Invalidität.
Spalte 11 (Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen), z. B.

      Zentenarmedaille, E. K. II., Belobigung durch Divisionsbefehl vom 16.11.14 wegen guter Patrouillenführung am 10.11.14 bei Pintheville.

      Bei der Eintragung von Beförderungen sind besonders die Beförderungen für Auszeichnung vor dem Feinde kenntlich zu machen (Erl. des Kriegsministeriums vom 19.6.1916, A.V.Bl., S. 255), z. B. am 12.11.1914 zum Unteroffizier für Auszeichnung vor dem Feinde; alle überzähligen Beförderungen mit Angabe der Bestimmungen, nach denen sie zulässig sind, z. B. am 27.1.1916 zum überzähligen Unteroffizier (Heerordnung § 20.).
      Sind bisher diese Erläuterungen bei solchen Beförderungen unterblieben, so sind sie nach Möglichkeit nachzuholen.