Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/03: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Prüfung der Kriegsstammrollen durch eine Kommission und durch Nachfragen bei anderen Truppenteilen hat es sich herausgestellt daß vielfach geringe Kenntnis von der Kriegsstammrolle und ihrer Führung herrscht. | {{NE}}Bei der Prüfung der Kriegsstammrollen durch eine Kommission und durch Nachfragen bei anderen Truppenteilen hat es sich herausgestellt, daß vielfach geringe Kenntnis von der Kriegsstammrolle und ihrer Führung herrscht. | ||
Die Bestimmungen darüber stehen z. T. verstreut in der Heerordnung, Pensionierungsvorschrift, dem | {{NE}}Die Bestimmungen darüber stehen z. T. verstreut in der Heerordnung, Pensionierungsvorschrift, dem Mannschaftsversorgungsgesetze und dem Armeeverordnungsblatte und sind daher den Kompagnieführern, dem Feldwebel und den Schreibern — die jetzt oft wechseln — wenig bekannt. Es wird aber in den Bestimmungen immer wieder auf die sorgfältigste Führung der Kriegsstammrolle und auf deren Wichtigkeit hingewiesen. | ||
Diesem Zwecke soll die vorliegende Zusammenstellung dienen. Da die Heerordnung in der Anlage 9 neben der Kriegsstammrolle noch die Sterbefälle und das Verfahren bei Sterbefällen mit aufführt, wurden diese Verhältnisse ebenfalls in die Abhandlung einbezogen. | {{NE}}Diesem Zwecke soll die vorliegende Zusammenstellung dienen. Da die Heerordnung in der Anlage 9 neben der Kriegsstammrolle noch die Sterbefälle und das Verfahren bei Sterbefällen mit aufführt, wurden diese Verhältnisse ebenfalls in die Abhandlung einbezogen. | ||
Die Anfang November 1916 notwendig gewordene 2. Auflage des im Monat vorher erschienenen Heftchens berücksichtigt die Erlasse des Kriegsministeriums im Armeeverordnungsblatt bis 11. November 1916. | |||
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Vorwort zur 1. u. 2. Auflage.
Bei der Prüfung der Kriegsstammrollen durch eine Kommission und durch Nachfragen bei anderen Truppenteilen hat es sich herausgestellt, daß vielfach geringe Kenntnis von der Kriegsstammrolle und ihrer Führung herrscht.
Die Bestimmungen darüber stehen z. T. verstreut in der Heerordnung, Pensionierungsvorschrift, dem Mannschaftsversorgungsgesetze und dem Armeeverordnungsblatte und sind daher den Kompagnieführern, dem Feldwebel und den Schreibern — die jetzt oft wechseln — wenig bekannt. Es wird aber in den Bestimmungen immer wieder auf die sorgfältigste Führung der Kriegsstammrolle und auf deren Wichtigkeit hingewiesen.
Diesem Zwecke soll die vorliegende Zusammenstellung dienen. Da die Heerordnung in der Anlage 9 neben der Kriegsstammrolle noch die Sterbefälle und das Verfahren bei Sterbefällen mit aufführt, wurden diese Verhältnisse ebenfalls in die Abhandlung einbezogen.
Die Anfang November 1916 notwendig gewordene 2. Auflage des im Monat vorher erschienenen Heftchens berücksichtigt die Erlasse des Kriegsministeriums im Armeeverordnungsblatt bis 11. November 1916.
Bei der regen Nachfrage nach dem Heftchen machte sich eine 6. Auflage notwendig. Diese enthält die Erlasse des