Dorf: Unterschied zwischen den Versionen

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==Der Begriff==
{{Begriffserklärungshinweis|Dorf|Dorf (Begriffserklärung)}}
Das Dorf, bzw. die Dorfgemeinde, auch [[Bauerschaft]], Gemain, [[Gemeinde]], Ortsgemeinde, communitas villae (lat.),  universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die [[niedere Gerichtsbarkeit]] ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur. [L1]


vergleiche: [[Kirchdorf]]


Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ''ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als Dörfer [...] bezeichnet werden.'' [Q1]
Ein '''Dorf''' ist eine menschliche Siedlung.
 
== Der Begriff ==
Das '''Dorf''', bzw. die '''Dorfgemeinde''', auch [[Bauerschaft]], Gemain, [[Gemeinde]], Ortsgemeinde, communitas villae (lat.),  universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die [[niedere Gerichtsbarkeit]] ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur.<ref>{{RB AC Statistik 1827}}</ref>
 
== Einzelne Definitionen ==
=== Preußen 1827 ===
Eine [[Preußen|preußische]] Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ''ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als '''Dörfer''' [...] bezeichnet werden.''<ref>{{Haberkern/Wallach}}</ref>


=== Bayern - heute ===
=== Bayern - heute ===
In [[Bayern]] ist eine [[Einöde]] eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden.  
In [[Bayern]] ist eine [[Einöde]] eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden.  
Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]].  
Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]].  
Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem [[Dorf]].
Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem [[Dorf]].<ref>Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950</ref>
Dies ist durch eine Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 so geregelt worden.


==[[GOV]]-Objekttyp==
==[[GOV]]-Objekttyp==
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siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do


==Die Ortsbezeichnung==
== Siehe auch ==
Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:
* [[Kirchdorf]]
 
===Bayern===
# [[Dorf]], Kreis Deggendorf (= 94550 Künzing)
# [[Dorf]], Kreis Freyung-Grafenau (= 94142 Fürsteneck)
# [[Dorf]], Kreis Miesbach (= 83735 Bayrischzell)
# [[Dorf]], Kreis Ostallgäu (= 87459 Pfronten)
# [[Dorf]], Kreis Passau (= 94081 Fürstenzell)
# [[Dorf]], Kreis Passau (= 94474 Vilshofen)
# [[Dorf]], Kreis Rottal-Inn (= 94140 Ering)
# [[Dorf]], Kreis Traunstein (= 84549 Engelsberg)
# [[Dorf]], Kreis Traunstein (= 83358 Seebruck)
 
 
===Rheinland-Pfalz===
# [[Dorf]], Kreis Bernkastel-Wittlich (= 54516 Wittlich)
 
===Saarland===
# [[Dorf]], Kreis Saarlouis (= 66839 Schmelz)
# [[Dorf]], Stadtverband Saarbrücken (= 66352 Großrosseln)


==Quellen/Literatur==
*[Q1] {{RB AC Statistik 1827}}
*[L1] {{Haberkern/Wallach}}


{{Begriffserklärung}}
----
<references />


[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]

Version vom 16. Dezember 2006, 18:01 Uhr

Disambiguation notice Dorf ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Dorf (Begriffserklärung).


Ein Dorf ist eine menschliche Siedlung.

Der Begriff

Das Dorf, bzw. die Dorfgemeinde, auch Bauerschaft, Gemain, Gemeinde, Ortsgemeinde, communitas villae (lat.), universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die niedere Gerichtsbarkeit ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur.[1]

Einzelne Definitionen

Preußen 1827

Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als Dörfer [...] bezeichnet werden.[2]

Bayern - heute

In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf.[3]

GOV-Objekttyp

55 - Dorf - {eng=village, deu=Dorf, rus=деревня, село}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Siehe auch



  1. Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827
  2. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
  3. Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950