Dorf: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ''ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als Dörfer [...] bezeichnet werden.'' | Ein '''Dorf''' ist eine menschliche Siedlung. | ||
== Der Begriff == | |||
Das '''Dorf''', bzw. die '''Dorfgemeinde''', auch [[Bauerschaft]], Gemain, [[Gemeinde]], Ortsgemeinde, communitas villae (lat.), universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die [[niedere Gerichtsbarkeit]] ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur.<ref>{{RB AC Statistik 1827}}</ref> | |||
== Einzelne Definitionen == | |||
=== Preußen 1827 === | |||
Eine [[Preußen|preußische]] Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ''ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als '''Dörfer''' [...] bezeichnet werden.''<ref>{{Haberkern/Wallach}}</ref> | |||
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Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]]. | Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als [[Weiler]]. | ||
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Version vom 16. Dezember 2006, 18:01 Uhr
Dorf ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Dorf (Begriffserklärung). |
Ein Dorf ist eine menschliche Siedlung.
Der Begriff
Das Dorf, bzw. die Dorfgemeinde, auch Bauerschaft, Gemain, Gemeinde, Ortsgemeinde, communitas villae (lat.), universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die niedere Gerichtsbarkeit ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur.[1]
Einzelne Definitionen
Preußen 1827
Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als Dörfer [...] bezeichnet werden.[2]
Bayern - heute
In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf.[3]
GOV-Objekttyp
55 - Dorf - {eng=village, deu=Dorf, rus=деревня, село}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Siehe auch
- ↑ Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
- ↑ Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950