Dorf: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Dezember 2005, 07:06 Uhr
Der Begriff
Das Dorf, bzw. die Dorfgemeinde, auch Bauerschaft, Gemain, Gemeinde, Ortsgemeinde, communitas villae (lat.), universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die niedere Gerichtsbarkeit ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur. [L1]
vergleiche: Kirchdorf
Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als Dörfer [...] bezeichnet werden. [Q1]
Bayern - heute
In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf. Dies ist durch eine Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 so geregelt worden.
GOV-Objekttyp
55 - Dorf - {eng=village, deu=Dorf, rus=деревня, село}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Die Ortsbezeichnung
Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:
Bayern
- Dorf, Kreis Deggendorf (= 94550 Künzing)
- Dorf, Kreis Freyung-Grafenau (= 94142 Fürsteneck)
- Dorf, Kreis Miesbach (= 83735 Bayrischzell)
- Dorf, Kreis Ostallgäu (= 87459 Pfronten)
- Dorf, Kreis Passau (= 94081 Fürstenzell)
- Dorf, Kreis Passau (= 94474 Vilshofen)
- Dorf, Kreis Rottal-Inn (= 94140 Ering)
- Dorf, Kreis Traunstein (= 84549 Engelsberg)
- Dorf, Kreis Traunstein (= 83358 Seebruck)
Rheinland-Pfalz
- Dorf, Kreis Bernkastel-Wittlich (= 54516 Wittlich)
Saarland
Quellen/Literatur
- [Q1] Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827
- [L1] HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.