Baden/Staatshandbuch 1880/057: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Unter sem 17. Juni 1840 hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog ''Leopold'' diesem Orden neue Statuten zu geben geruht, nach welchen dieser Hausorden - der erste unter den Großherzoglichen Orden - nur an fremde Souveräne und Mitglieder regierender Häuser, Fürsten und Fürstenmäßige, und - wegen großer Verdienste um das Großherzogliche Haus und Land, oder für bewährte Treue gegen den Regenten - an solche Personen verliehen werden kann, denen dea Prädicat "Excellenz" zusteht oder nach der Großherzoglichen Rangordnung zustehen würde. Nebstdem soll dieser Orden Keinem Großherzoglichen Unterthanen verliehen werden, der nicht bereits im Besitze des Großkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen ist.
{{NE}}Unter sem 17. Juni 1840 hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog ''Leopold'' diesem Orden neue Statuten zu geben geruht, nach welchen dieser Hausorden - der erste unter den Großherzoglichen Orden - nur an fremde Souveräne und Mitglieder regierender Häuser, Fürsten und Fürstenmäßige, und - wegen großer Verdienste um das Großherzogliche Haus und Land, oder für bewährte Treue gegen den Regenten - an solche Personen verliehen werden kann, denen dea Prädicat "Excellenz" zusteht oder nach der Großherzoglichen Rangordnung zustehen würde. Nebstdem soll dieser Orden Keinem Großherzoglichen Unterthanen verliehen werden, der nicht bereits im Besitze des Großkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen ist.


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{{NE}}Das Ordenszeichen ist ein unter einer Krone angebrachtes, goldenes, roth emailliertes achtspitziges Kreuz, das in seinen vier Winkeln durch vier goldene doppelte [[Orden_130]] zusammengehalten wird. In der Mitte desselben ist auf der Hauptseite in einem weiß geschmelzten Felde ein doppeltes [[Orden_131]] auf einigen Felsen mit der Ueberschrift <tt>Fidelitas</tt>, auf der andern Seite dar badische Wappenschild enthalten.


{{NE}}Das Ordenskreuz wird an einem Breiten orangefarbenen Bande mit schmaler silberner Einfassung über die rechte Schulter getragen. Zugleich tragen die Ritter auf der linken Brust einen silbernen Stern mit acht Strahlen, in dessen Mitte sich innerhalb eines goldenen Ringes das Ordenszeichen auf orangefarbenem Felde befindet.


 
{{NE}}Nach dem Tode des Inhabers sind die Insignien zurückzugeben.
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Version vom 30. November 2011, 11:03 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Großherzogliche Orden.

1. Hausorden der Treue.

      Dieser Orden wurde von weiland Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach am 17. Juni 1715 bei Legung des Grundsteines der Residenzstadt Karlsruhe gestiftet und durch den Kurfürten und nachmaligen Großherzog Karl Friedrich, Königliche Hoheit, am 8. Mai 1803 erneuert, und bestand damals aus zwei Klassen von rittern, nämlich Großkreuzen und Kommandeuren.

      Unter sem 17. Juni 1840 hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog Leopold diesem Orden neue Statuten zu geben geruht, nach welchen dieser Hausorden - der erste unter den Großherzoglichen Orden - nur an fremde Souveräne und Mitglieder regierender Häuser, Fürsten und Fürstenmäßige, und - wegen großer Verdienste um das Großherzogliche Haus und Land, oder für bewährte Treue gegen den Regenten - an solche Personen verliehen werden kann, denen dea Prädicat "Excellenz" zusteht oder nach der Großherzoglichen Rangordnung zustehen würde. Nebstdem soll dieser Orden Keinem Großherzoglichen Unterthanen verliehen werden, der nicht bereits im Besitze des Großkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen ist.

      Das Ordenszeichen ist ein unter einer Krone angebrachtes, goldenes, roth emailliertes achtspitziges Kreuz, das in seinen vier Winkeln durch vier goldene doppelte Orden_130 zusammengehalten wird. In der Mitte desselben ist auf der Hauptseite in einem weiß geschmelzten Felde ein doppeltes Orden_131 auf einigen Felsen mit der Ueberschrift Fidelitas, auf der andern Seite dar badische Wappenschild enthalten.

      Das Ordenskreuz wird an einem Breiten orangefarbenen Bande mit schmaler silberner Einfassung über die rechte Schulter getragen. Zugleich tragen die Ritter auf der linken Brust einen silbernen Stern mit acht Strahlen, in dessen Mitte sich innerhalb eines goldenen Ringes das Ordenszeichen auf orangefarbenem Felde befindet.

      Nach dem Tode des Inhabers sind die Insignien zurückzugeben.