Vlotho/Urbar 1556: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''[[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] der [[Grafschaft Ravensberg]]''' listet die Höfe pro [[Bauerschaft]] auf. Die im [[Urbar_(Verzeichnis)|Urbar]] getroffene Zuordnung der Höfe zu den Bauerschaften stimmt allerdings weder mit den "amtlichen" [[Bauerschaft]]en, noch mit den früheren Registern der Klöster genau überein.


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[[Kategorie:Quellenedition zu Nordrhein-Westfalen|Vlotho]]
[[Kategorie:Online-Quellenedition]]
[[Kategorie:Urbar (Verzeichnis)]]

Aktuelle Version vom 20. März 2015, 12:57 Uhr

Die Einwohner im Amt Vlotho im Jahre 1556
(aus dem Urbar der Grafschaft Ravensberg)

Vlotho 1556.png

Die erste schriftliche Zusammenstellung einer kompletten Einwohnerliste von Vlotho und Valdorf wurde im Jahr 1556 erstellt und im sogenannten Urbar niedergeschrieben. Das Urbar der Grafschaft Ravensberg bildete den Abschluß der in den 1550´er Jahren von den Herzögen von Kleve durchgeführten Verwaltungsreform. Diese hatte den Zweck, die Abgaben und Dienste der einzelnen Höfe gegenüber dem Landesherren genau festzulegen. Darüberhinaus werden allerdings auch die Höfe aufgelistet, die nicht dem Landesherrn verpflichtet waren.

Die Bauern wurden eingeteilt (nach der Größe des Besitzes) in:

Das Urbar der Grafschaft Ravensberg listet die Höfe pro Bauerschaft auf. Die im Urbar getroffene Zuordnung der Höfe zu den Bauerschaften stimmt allerdings weder mit den "amtlichen" Bauerschaften, noch mit den früheren Registern der Klöster genau überein.