Stiftung Stoye/Band 41/009: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Stiftung Stoye/Band 41|008|9|010|fertig| | {{Stiftung Stoye/Band 41|008|9|010|fertig| | ||
OCR-Text= | OCR-Text=I. Einleitung | ||
Als sich Wilhelm Ruhland entschloss, das Manuskript für das Altenburger Häuserbuch zu | |||
verfassen, verschaffte er sich einen Überblick, welche Häuserbücher bereits erschienen | |||
waren. Er kam zu der Auffassung, dass das Münchener Häuserbuch1 das übersichtlichste | |||
und umfangreichste Werk seiner Art war und betrachtete es deshalb als Maßstab für seine | |||
weitere Arbeit. Allerdings waren aus seiner Sicht zwei Dinge verbesserungsbedürftig: | |||
a) Die Hausbesitzerfolge hätte durchaus früher einsetzen können; | |||
b) Die Münchner Vorstädte hätten sorgfältiger bearbeitet werden müssen. | |||
Es waren nicht nur die Datenmenge, welche Ruhland veranlasste, die Vorstädte als gesonderten Teil herauszugeben, sondern auch die Quellen, welche genutzt werden konnten. Er | |||
ging allerdings bereits davon aus, dass beide Teile eine Einheit zu bilden haben, aber unabhängig voneinander genutzt werden können. Seine Hauptprinzipien (frühestmögliche | |||
Ermittlung der Hausbesitzerfolgen und vollständige Erfassung der einbezogenen Straßen, | |||
die | Gassen und Plätze) brachte Ruhland auch bei den Vorstädten zur Anwendung. Auch hier | ||
hat er als Beginn des Erfassungszeitraumes die jeweils ältesten Urkunden angesetzt, die | |||
die erste Bebauung eines Grundstückes in den Vorstädten nachweisen. Ruhland musste | |||
feststellen, dass die Dokumentenlage für die Vorstädte eine ganz andere war als für die | |||
Innenstadt. Während er für die Innenstadt vorwiegend die sogenannten Gotter-Bände im | |||
den | Thüringer Staatsarchiv Altenburg nutzen konnte, mussten für die Vorstädte andere Quellen ausgewertet werden. Nur ganz wenige Grundstücke der Vorstädte wurden 1681 von | ||
dem damaligen Altenburger Bürgermeister Friedrich Gotter († 1695) in seiner Aufstellung | |||
aller Hauseigentümer mit zum Teil wertvollen Hinweisen zu Braurecht und anderen | |||
Rechtsverhältnissen sowie einigen Signaturen zu den Kaufverträgen in den sogenannten | |||
Handelsbüchern vom damaligen Stand zurück bis in die Zeit von ca. 1520 erfasst. | |||
Für die teilweise zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erbauten Wohnstätten der Vorstädte mussten eine Reihe von anderen Quellen herangezogen werden. So konnte Ruhland | |||
z. B. auf die sog. Volkszählung 1733 (Ziel war vor allem die Ermittlung von Männern im | |||
waffenfähigen Alter) zurückgreifen (Thüringer Staatsarchiv CI. XI A 8a Nr. 4172). | |||
Weiterhin konnte er auch die in den Vorstädten 1773 eingeführten Brandkataster-Nummern nutzen. Aus diesen entstanden dann 1871 die heutigen Hausnummern, welche wir | |||
auch in beiden Teilen unseres Häuserbuches vorfinden. Außerdem konnte sich Ruhland | |||
auf die sogenannte »Meyner-Handschrift« (Thüringer Staatsarchiv AGA, C IV Loc. B 1, | |||
Nr. 3) stützen. Sie ist eine Akte über die Hausbesitzer der Vorstädte aus der Zeit etwa 1780 | |||
bis 1830 mit Hinweisen zu den Signaturen der Kaufverträge und ein beliebtes Nachschlagewerk, um schnell die Hausbesitzer der fraglichen Zeit zu ermitteln. Sie findet | |||
Anschluss an die jüngeren Bezirkslisten (1840–1871) im Stadtarchiv und in älterer Zeit | |||
an das sogenannte alte Grundbuch bis 1720, welches von Ruhland viel genutzt wurde. | |||
Er beendete die Erfassung der Hausbesitzerfolgen 1865, weil ab diesem Zeitpunkt die | |||
Altenburger Adressbücher regelmäßig erschienen, in denen auch die Eigentümer angegeben wurden. | |||
1 Häuserbuch der Stadt München, Herausgeber: Stadtarchiv München, 5 Bde. 1958–77 | |||
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