Kurliste: Unterschied zwischen den Versionen

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1836 heißt es hierzu für Karlsbad<ref>Dr. Joseph Ernest Ryba: ''Karlsbad und seine Mineralquellen''. Kronenberger und Weber, Prag 1836. Hier S. 198-199 {{GBS|-pQWAAAAYAAJ}}</ref>:
1836 heißt es hierzu für Karlsbad<ref>Dr. Joseph Ernest Ryba: ''Karlsbad und seine Mineralquellen''. Kronenberger und Weber, Prag 1836. Hier S. 198-199 {{GBS|-pQWAAAAYAAJ}}</ref>:


''Der Name, Stand und das Vaterland eines jeden Kurgastes wird in derselben Ordnung, als sie hier ankommen, in die gedruckte Badeliste eingerückt, wofür jede Person, die in der Liste ein eignes Numero erhalt, 12 kr. C. M. zu bezahlen hat. Wer in dieser Liste gar nicht, oder nur mit gewissen Abänderungen aufgenommen zu werden wünscht, soll dieses bei Zeiten derjenigen Amtsperson zu wissen geben, die mit Führung dieses Verzeichnisses auf dem Rathhause oder bei der Kurinspektion beauftragt ist. Ein Exemplar der Badeliste, wenn man dieselbe halten will, kostet 1 fl. 24 kr. C. M. Dieses Buch kommt blattweise heraus, und wird durch einen hierzu bestellten Listenträger den Kurgästen zugesendet, wofür jener am Ende der Kur von dem Pränumeranten eine beliebige Remuneration erhält.''
:''Der Name, Stand und das Vaterland eines jeden Kurgastes wird in derselben Ordnung, als sie hier ankommen, in die gedruckte Badeliste eingerückt, wofür jede Person, die in der Liste ein eignes Numero erhalt, 12 kr. C. M. zu bezahlen hat. Wer in dieser Liste gar nicht, oder nur mit gewissen Abänderungen aufgenommen zu werden wünscht, soll dieses bei Zeiten derjenigen Amtsperson zu wissen geben, die mit Führung dieses Verzeichnisses auf dem Rathhause oder bei der Kurinspektion beauftragt ist. Ein Exemplar der Badeliste, wenn man dieselbe halten will, kostet 1 fl. 24 kr. C. M. Dieses Buch kommt blattweise heraus, und wird durch einen hierzu bestellten Listenträger den Kurgästen zugesendet, wofür jener am Ende der Kur von dem Pränumeranten eine beliebige Remuneration erhält.''
 
1863 heißt es dazu in einem ''Entwurf eines Curstatuts''<ref>''Entwurf eines Curstatutes, vereinbart von Brunnen- und Badeärzten aus Baden, Franzensbad, Gastein, Gleichenberg, Hall, Ischl, Karlsbad, Marienbad, Pyrawarth, Roemerbad Tüffer, Rohitsch, Rožnau, Teplitz u.s.w.'' Al. Eurich, Wien [1863]. Hier: S. 10 {{BSB|urn:nbn:de:bvb:12-bsb10286337-6}}</ref>:
 
:''Folgende Aufgaben in Curangelegenheiten sind ohne weitere Anfrage unmittelbar auszuführen:''
 
:…
 
:''9) Herausgabe einer vorschriftsmäßig geführten Curliste, allenfalls auch einer Fremdenliste und einer Beilage zu Kundmachungen; dann Anschaffung von zweckmäßig ausgewählten Zeitungen in genügender Anzahl u. dgl.''<br />
:''Die Curliste ist ohnehin in allen einigermaßen bekannten Curorten eingeführt und ein wahres Bedürfniß, dem im Nothfalle durch schriftliche Vervielfältigung genügt wird. Die Liste der Fremden (Durchreisenden u. s. w.) soll für sich geführt werden, damit der Ausweis der Kranken nicht unrichtig wird.''


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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* Intelligenz-Blatt des Obermain-Kreises {{GBS|1-FEAAAAcAAJ}}
* Intelligenz-Blatt des Obermain-Kreises {{GBS|1-FEAAAAcAAJ}}
* Der Wasserfreund {{GBS|h3ZAAAAAcAAJ}}
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* Neue fränkisch-würzburgische Chronik {{GBS|_b5DAAAAcAAJ}} (Bad Bockleter Kurliste von 1810 S. 602)
Kurlisten Franzesbad ab 1800
http://www.portafontium.de/searching
Kurlisten Marienbad ab 1828
http://www.portafontium.de/searching


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Aktuelle Version vom 9. Januar 2014, 12:52 Uhr

Kurlisten (auch Curlisten, Badelisten u.ä.) wurden in Kur- und Badeorten angelegt und enthalten Bade- und Kurgäste, teilweise auch 'Fremde', welche sich vorübergehend in einem Kur- und Badort aufhielten. Sie beginnen im 17. Jahrhundert mit der Auflistung von adeligen und hochgestellten Personen und werden bis heute geführt.[1]

1836 heißt es hierzu für Karlsbad[2]:

Der Name, Stand und das Vaterland eines jeden Kurgastes wird in derselben Ordnung, als sie hier ankommen, in die gedruckte Badeliste eingerückt, wofür jede Person, die in der Liste ein eignes Numero erhalt, 12 kr. C. M. zu bezahlen hat. Wer in dieser Liste gar nicht, oder nur mit gewissen Abänderungen aufgenommen zu werden wünscht, soll dieses bei Zeiten derjenigen Amtsperson zu wissen geben, die mit Führung dieses Verzeichnisses auf dem Rathhause oder bei der Kurinspektion beauftragt ist. Ein Exemplar der Badeliste, wenn man dieselbe halten will, kostet 1 fl. 24 kr. C. M. Dieses Buch kommt blattweise heraus, und wird durch einen hierzu bestellten Listenträger den Kurgästen zugesendet, wofür jener am Ende der Kur von dem Pränumeranten eine beliebige Remuneration erhält.

1863 heißt es dazu in einem Entwurf eines Curstatuts[3]:

Folgende Aufgaben in Curangelegenheiten sind ohne weitere Anfrage unmittelbar auszuführen:
9) Herausgabe einer vorschriftsmäßig geführten Curliste, allenfalls auch einer Fremdenliste und einer Beilage zu Kundmachungen; dann Anschaffung von zweckmäßig ausgewählten Zeitungen in genügender Anzahl u. dgl.
Die Curliste ist ohnehin in allen einigermaßen bekannten Curorten eingeführt und ein wahres Bedürfniß, dem im Nothfalle durch schriftliche Vervielfältigung genügt wird. Die Liste der Fremden (Durchreisenden u. s. w.) soll für sich geführt werden, damit der Ausweis der Kranken nicht unrichtig wird.

Siehe auch

→ Kategorie: Kurliste

Weitere Kurlisten in diversen Blättern

Kurlisten Franzesbad ab 1800
http://www.portafontium.de/searching
Kurlisten Marienbad ab 1828
http://www.portafontium.de/searching



  1. Quelle: Museum OWL: Sammlung Pyrmonter Kurlisten
  2. Dr. Joseph Ernest Ryba: Karlsbad und seine Mineralquellen. Kronenberger und Weber, Prag 1836. Hier S. 198-199 Digitalisat der Google Buchsuche (-pQWAAAAYAAJ)
  3. Entwurf eines Curstatutes, vereinbart von Brunnen- und Badeärzten aus Baden, Franzensbad, Gastein, Gleichenberg, Hall, Ischl, Karlsbad, Marienbad, Pyrawarth, Roemerbad Tüffer, Rohitsch, Rožnau, Teplitz u.s.w. Al. Eurich, Wien [1863]. Hier: S. 10 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek