Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/749: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Allerhöchste Entschließung wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zu den betreffenden Pfarrorten gehörigen Filiale, Höfe, Häuser und Mühlen, sowie die blos hinsichtlich einzelner Confessions-Verwandten eingepfarrten Ortschaften, mit alleiniger Ausnahme der namentlich erwähnten, ausländischen Pfarreien einverleibten, diesseitigen Gemeinden, denjenigen Decanaten, welchen die Mutterkirche angehört, zugetheilt sind.
:Darmstadt, den 19. November 1853.
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<center>'''Bekanntmachung,'''<br />die allgemeine Ausstellung deutscher Industrie- und Gewerbs-Erzeugnisse zu München im Jahr 1854 betreffend.</center>
Nach einer officiellen Mittheilung der Königlich Bayerischen Staatsregierung wird vom 15. Juli bis zum 15. October 1854 in München eine allgemeine Ausstellung von Industrie- und Gewerbs-Erzeugnissen stattfinden, an welcher sich nicht bloß die Industriellen aus den Zollvereinsstaaten, sondern auch solche aus anderen deutschen Staaten, welche zu dem Verbande des Zollvereins nicht gehören, betheiligen dürfen. Den Letzteren sind zu dem Ende von der dermalen zu Berlin versammelten zehnten General-Conferenz in Zollvereins-Angelegenheiten Erleichterungen in Bezug auf die zollamtliche Behandlung der zur Industrie-Ausstellung eingesendet und demnächst wieder von da zurückgebracht werdenden Erzeugnisse bewilligt worden.<br />Indem die unterzeichnete Behörde dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt sie weiter, daß die zur Ausstellung zugelassenen Gegenstände bis zum 15. Juni 1854 in München eingetroffen sein müssen und daß, zur Besorgung aller auf die Betheiligung der Industriellen des Großherzogthums an der Münchener Ausstellung Bezug habenden Geschäfte, z. B. Zustellung der Bekanntmachungen und Schema`s an die Aussteller, Ertheilung der von Letzteren etwa gewünschten Auskunft,

Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:19 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Nr. 52.


Decanate. Pfarreien. Kreise. Seitherige Decanate.
Ferner
VIII. Worms
5. Kriegsheim Worms Worms.
6. Monsheim
7. Niederslörsheim
8. Pfeddersheim
9. Pfiffligheim
10. Wachenheim
11. Worms.

Diese Allerhöchste Entschließung wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zu den betreffenden Pfarrorten gehörigen Filiale, Höfe, Häuser und Mühlen, sowie die blos hinsichtlich einzelner Confessions-Verwandten eingepfarrten Ortschaften, mit alleiniger Ausnahme der namentlich erwähnten, ausländischen Pfarreien einverleibten, diesseitigen Gemeinden, denjenigen Decanaten, welchen die Mutterkirche angehört, zugetheilt sind.

Darmstadt, den 19. November 1853.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
v. Lehmann.



Bekanntmachung,
die allgemeine Ausstellung deutscher Industrie- und Gewerbs-Erzeugnisse zu München im Jahr 1854 betreffend.

Nach einer officiellen Mittheilung der Königlich Bayerischen Staatsregierung wird vom 15. Juli bis zum 15. October 1854 in München eine allgemeine Ausstellung von Industrie- und Gewerbs-Erzeugnissen stattfinden, an welcher sich nicht bloß die Industriellen aus den Zollvereinsstaaten, sondern auch solche aus anderen deutschen Staaten, welche zu dem Verbande des Zollvereins nicht gehören, betheiligen dürfen. Den Letzteren sind zu dem Ende von der dermalen zu Berlin versammelten zehnten General-Conferenz in Zollvereins-Angelegenheiten Erleichterungen in Bezug auf die zollamtliche Behandlung der zur Industrie-Ausstellung eingesendet und demnächst wieder von da zurückgebracht werdenden Erzeugnisse bewilligt worden.
Indem die unterzeichnete Behörde dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt sie weiter, daß die zur Ausstellung zugelassenen Gegenstände bis zum 15. Juni 1854 in München eingetroffen sein müssen und daß, zur Besorgung aller auf die Betheiligung der Industriellen des Großherzogthums an der Münchener Ausstellung Bezug habenden Geschäfte, z. B. Zustellung der Bekanntmachungen und Schema`s an die Aussteller, Ertheilung der von Letzteren etwa gewünschten Auskunft,