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==Etymologie des Begriffs== | == Etymologie des Begriffs == | ||
'''Fürst''' ist abgeleitet vom ahd. ''furisto'', mhd. ''fürste'' und meint den Ersten, den Vordersten. Gleichen Ursprungs ist das englische Wort ''first''. Genau wie mit dem lat. ''princeps'' ist damit der '''Erste''' oder sind die '''Ersten''' gemeint. Daraus entwickelte sich auch die Bezeichnung ''Prinz''. | '''Fürst''' ist abgeleitet vom ahd. ''furisto'', mhd. ''fürste'' und meint den Ersten, den Vordersten. Gleichen Ursprungs ist das englische Wort ''first''. Genau wie mit dem lat. ''princeps'' ist damit der '''Erste''' oder sind die '''Ersten''' gemeint. Daraus entwickelte sich auch die Bezeichnung ''Prinz''. | ||
In den ältesten deutschen Glossen findet man jedoch nicht die Bezeichnung ''Fürst'' sondern ''heristo'' oder ''herristo'' als Superlativ zu ''herriro'', was ''erhaben, mächtig'' bedeutet. | In den ältesten deutschen Glossen findet man jedoch nicht die Bezeichnung ''Fürst'' sondern ''heristo'' oder ''herristo'' als Superlativ zu ''herriro'', was ''erhaben, mächtig'' bedeutet. | ||
==Die Prinzipes des Römerreichs== | == Die Prinzipes des Römerreichs== | ||
Die Römer bezeichneten als ''prinzipes'' die führenden Männer im Staat. Dabei waren diese zunächst nur die Herrscher allein. Seit dem 10. Jahrhundert etwa sind die ''Principes'' die ersten unter den ''Nobiles'' (die Edlen, die Adligen). | Die Römer bezeichneten als ''prinzipes'' die führenden Männer im Staat. Dabei waren diese zunächst nur die Herrscher allein. Seit dem 10. Jahrhundert etwa sind die ''Principes'' die ersten unter den ''Nobiles'' (die Edlen, die Adligen). | ||
==Entwicklung des Begriffs== | == Entwicklung des Begriffs == | ||
Bis zum 7. Jahrhundert bezeichnete man im Frankenreich zunächst nur den König als ''princeps'', doch wurde der Begriff allmählich auch auf andere hohe Machthaber übertragen. Dies begegnet zuerst bei den karolingischen Hausmeiern. Pippin legte bei seiner Königskrönung im Jahr 751 den Fürstentitel nieder und schuf so die Differenzierung bzw. hierarchische Abstufung zwischen König und Fürsten. | Bis zum 7. Jahrhundert bezeichnete man im Frankenreich zunächst nur den König als ''princeps'', doch wurde der Begriff allmählich auch auf andere hohe Machthaber übertragen. Dies begegnet zuerst bei den karolingischen Hausmeiern. Pippin legte bei seiner Königskrönung im Jahr 751 den Fürstentitel nieder und schuf so die Differenzierung bzw. hierarchische Abstufung zwischen König und Fürsten. | ||
Die Fürsten wurden im karolingischen Verwaltungssystem zu Teilhabern an der Macht im Reich, die faktisch zentral kaum wahrnehmbar war. In der Zeit der Territorialbildung führte der Weg zum Fürstentum stets über das, in karolingischer Zeit noch keineswegs erbbare, Amt eines Grafen, Markgrafen oder Herzogs. Dabei wurde Reichslehen eng verwoben mit Eigenbesitz (Allod) und Eigenrecht (Gerichtsbarkeit). | Die Fürsten wurden im karolingischen Verwaltungssystem zu Teilhabern an der Macht im Reich, die faktisch zentral kaum wahrnehmbar war. In der Zeit der Territorialbildung führte der Weg zum Fürstentum stets über das, in karolingischer Zeit noch keineswegs erbbare, Amt eines Grafen, Markgrafen oder Herzogs. Dabei wurde Reichslehen eng verwoben mit Eigenbesitz ([[Allod]]) und Eigenrecht (Gerichtsbarkeit). | ||
==Der Markgraf== | == Der Markgraf == | ||
Der Titel eines Markgrafen besteht seit dem 9. Jahrhundert. Seine Aufgabe war die Verteidigung einer [[Mark]] (Grenze). Er war immer ein Fürst. | Der Titel eines Markgrafen besteht seit dem 9. Jahrhundert. Seine Aufgabe war die Verteidigung einer [[Mark (Gebiet)|Mark]] (Grenze). Er war immer ein Fürst. | ||
== Der Pfalzgraf == | |||
Bei den Pfalzgrafen muss man zwischen den ''echten'' Pfalzgrafen, nämlich denen, die eine Pfalz verwalteten, und den Hofpfalzgrafen unterscheiden. | Bei den Pfalzgrafen muss man zwischen den ''echten'' Pfalzgrafen, nämlich denen, die eine Pfalz verwalteten, und den Hofpfalzgrafen unterscheiden. | ||
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Der Hofpfalzgraf dagegen ist nichts anderes als ein Ministeriale, der u.a. für Promotionen zuständig war (Erhebungen in den Adelsstand); man unterschied zw. Hofpfalzgrafen mit kleinem Palatium ''comitiva minor'' und großem Palatium ''comitiva major''. Das Große war erblich, das Kleine nicht. | Der Hofpfalzgraf dagegen ist nichts anderes als ein Ministeriale, der u.a. für Promotionen zuständig war (Erhebungen in den Adelsstand); man unterschied zw. Hofpfalzgrafen mit kleinem Palatium ''comitiva minor'' und großem Palatium ''comitiva major''. Das Große war erblich, das Kleine nicht. | ||
==Herzog und Graf== | == Herzog und Graf == | ||
In der Spätantike leitete der | In der Spätantike leitete der | ||
*''comes'' (Graf) die Diözese | *''comes'' (Graf) die Diözese | ||
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Eine Diözese bestand aus mehreren Provinzen. Daraus wird deutlich, dass das Grafenamt ursprünglich höherwertig war als das des Herzogs. Im Mittelalter fand hier ein Wandel statt und der Herzogtitel ist seither der höherwertige. | Eine Diözese bestand aus mehreren Provinzen. Daraus wird deutlich, dass das Grafenamt ursprünglich höherwertig war als das des Herzogs. Im Mittelalter fand hier ein Wandel statt und der Herzogtitel ist seither der höherwertige. | ||
==Der Reichsfürst== | == Der Reichsfürst == | ||
Aus dem Reichsadel, der sich seit der Karolingerzeit über die enge verwandtschaftliche Beziehung zum jeweiligen König definierte, entwickelte sich der Reichsfürstenstand. | Aus dem Reichsadel, der sich seit der Karolingerzeit über die enge verwandtschaftliche Beziehung zum jeweiligen König definierte, entwickelte sich der Reichsfürstenstand. | ||
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Darüber hinaus gab es ca. achtzig geistliche Reichsfürsten (Bischöfe und wenige Äbte). Diese brauchten kein ''feudum oblatum''. | Darüber hinaus gab es ca. achtzig geistliche Reichsfürsten (Bischöfe und wenige Äbte). Diese brauchten kein ''feudum oblatum''. | ||
==Der Kurfürst== | == Der Kurfürst == | ||
Der Kurfürst nahm eine Sonderstellung unter den Reichsfürsten ein, die vor allem bei den Königswahlen ihren Ausdruck fand. | Der Kurfürst nahm eine Sonderstellung unter den Reichsfürsten ein, die vor allem bei den Königswahlen ihren Ausdruck fand. | ||
Ausführliches siehe im Artikel [[Kurfürst]]. | Ausführliches siehe im Artikel [[Kurfürst]]. | ||
==Der Titel in der Frühen Neuzeit== | == Der Titel in der Frühen Neuzeit == | ||
Als Titel im eigentlichen Sinne erscheint ''Fürst'' im [[HRR]] erst nach dem dreißigjährigen Krieg für die Reichsfürsten, die keinen anderen Titel führten. Sie standen im Rang zwischen dem Herzog und dem Grafen. | Als Titel im eigentlichen Sinne erscheint ''Fürst'' im [[HRR]] erst nach dem dreißigjährigen Krieg für die Reichsfürsten, die keinen anderen Titel führten. Sie standen im Rang zwischen dem Herzog und dem Grafen. | ||
==Der Titel nach 1803== | == Der Titel nach 1803 == | ||
Nach 1803 wurde der Titel ''Fürst'' auch von den bisherigen Landesherren verliehen. | Nach 1803 wurde der Titel ''Fürst'' auch von den bisherigen Landesherren verliehen. | ||
==Literatur== | == Literatur == | ||
*FINGER, Heinz, Die drei rheinischen Kurerzbischöfe und das Reich im Spätmittelalter, Vorlesung an der Heinrich-Heine-Universität, Sommersemester 2004. | * FINGER, Heinz, Die drei rheinischen Kurerzbischöfe und das Reich im Spätmittelalter, Vorlesung an der Heinrich-Heine-Universität, Sommersemester 2004. | ||
*{{Haberkern-Wallach}} hier: ''Fürst'', Seite 218. | * {{Haberkern-Wallach}} hier: ''Fürst'', Seite 218. | ||
*ZIELINSKI, Herbert, Fürst, in: {{LexMA4}}, hier Spalte - 1029 - 1037. | * ZIELINSKI, Herbert, Fürst, in: {{LexMA4}}, hier Spalte - 1029 - 1037. | ||
==Weblinks== | == Weblinks == | ||
Vergleiche auch den [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrst gleichnamigen Artikel in deutschen Wikipedia] | Vergleiche auch den [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrst gleichnamigen Artikel in deutschen Wikipedia] | ||
* {{Wikipedia-Link|Prinz}} | |||
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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 08:20 Uhr
Fürst ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Fürst (Begriffsklärung). |
Diese Seite behandelt Fürst als historischen Begriff.
Etymologie des Begriffs
Fürst ist abgeleitet vom ahd. furisto, mhd. fürste und meint den Ersten, den Vordersten. Gleichen Ursprungs ist das englische Wort first. Genau wie mit dem lat. princeps ist damit der Erste oder sind die Ersten gemeint. Daraus entwickelte sich auch die Bezeichnung Prinz.
In den ältesten deutschen Glossen findet man jedoch nicht die Bezeichnung Fürst sondern heristo oder herristo als Superlativ zu herriro, was erhaben, mächtig bedeutet.
Die Prinzipes des Römerreichs
Die Römer bezeichneten als prinzipes die führenden Männer im Staat. Dabei waren diese zunächst nur die Herrscher allein. Seit dem 10. Jahrhundert etwa sind die Principes die ersten unter den Nobiles (die Edlen, die Adligen).
Entwicklung des Begriffs
Bis zum 7. Jahrhundert bezeichnete man im Frankenreich zunächst nur den König als princeps, doch wurde der Begriff allmählich auch auf andere hohe Machthaber übertragen. Dies begegnet zuerst bei den karolingischen Hausmeiern. Pippin legte bei seiner Königskrönung im Jahr 751 den Fürstentitel nieder und schuf so die Differenzierung bzw. hierarchische Abstufung zwischen König und Fürsten.
Die Fürsten wurden im karolingischen Verwaltungssystem zu Teilhabern an der Macht im Reich, die faktisch zentral kaum wahrnehmbar war. In der Zeit der Territorialbildung führte der Weg zum Fürstentum stets über das, in karolingischer Zeit noch keineswegs erbbare, Amt eines Grafen, Markgrafen oder Herzogs. Dabei wurde Reichslehen eng verwoben mit Eigenbesitz (Allod) und Eigenrecht (Gerichtsbarkeit).
Der Markgraf
Der Titel eines Markgrafen besteht seit dem 9. Jahrhundert. Seine Aufgabe war die Verteidigung einer Mark (Grenze). Er war immer ein Fürst.
Der Pfalzgraf
Bei den Pfalzgrafen muss man zwischen den echten Pfalzgrafen, nämlich denen, die eine Pfalz verwalteten, und den Hofpfalzgrafen unterscheiden.
Der echte Pfalzgraf wurde zum erblichen Amt. Ursprünglich gab es davon vier:
- Pfalzgraf von Lothringen ist auch Pfalzgraf von Francken
- Pfalzgraf von Sachsen starb aus – kein Fürst
- Pfalzgraf von Bayern starb auch aus – kein Fürst
- Pfalzgraf bei Rhein (hat später das Reichsvikariat)
Der Hofpfalzgraf dagegen ist nichts anderes als ein Ministeriale, der u.a. für Promotionen zuständig war (Erhebungen in den Adelsstand); man unterschied zw. Hofpfalzgrafen mit kleinem Palatium comitiva minor und großem Palatium comitiva major. Das Große war erblich, das Kleine nicht.
Herzog und Graf
In der Spätantike leitete der
- comes (Graf) die Diözese
- dux (Herzog) die Provinz
Eine Diözese bestand aus mehreren Provinzen. Daraus wird deutlich, dass das Grafenamt ursprünglich höherwertig war als das des Herzogs. Im Mittelalter fand hier ein Wandel statt und der Herzogtitel ist seither der höherwertige.
Der Reichsfürst
Aus dem Reichsadel, der sich seit der Karolingerzeit über die enge verwandtschaftliche Beziehung zum jeweiligen König definierte, entwickelte sich der Reichsfürstenstand.
Ein Reichsfürst erhielt wenigstens zwei Grafschaften vom König zu Lehen und ein feudum oblatum Darunter versteht man z.B. eine Burg aus Eigenbesitz (Allodium) das dem König übergeben wurde (zu Lehen aufgetragen) und anschließend wurde man mit demselben belehnt. Im früh- und hochmittelalterlichen Reich gab es ca. zwanzig solcher Reichsfürsten.
Darüber hinaus gab es ca. achtzig geistliche Reichsfürsten (Bischöfe und wenige Äbte). Diese brauchten kein feudum oblatum.
Der Kurfürst
Der Kurfürst nahm eine Sonderstellung unter den Reichsfürsten ein, die vor allem bei den Königswahlen ihren Ausdruck fand.
Ausführliches siehe im Artikel Kurfürst.
Der Titel in der Frühen Neuzeit
Als Titel im eigentlichen Sinne erscheint Fürst im HRR erst nach dem dreißigjährigen Krieg für die Reichsfürsten, die keinen anderen Titel führten. Sie standen im Rang zwischen dem Herzog und dem Grafen.
Der Titel nach 1803
Nach 1803 wurde der Titel Fürst auch von den bisherigen Landesherren verliehen.
Literatur
- FINGER, Heinz, Die drei rheinischen Kurerzbischöfe und das Reich im Spätmittelalter, Vorlesung an der Heinrich-Heine-Universität, Sommersemester 2004.
- HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987. hier: Fürst, Seite 218.
- ZIELINSKI, Herbert, Fürst, in: LEXIKON des Mittelalters, Band IV, Erzkanzler bis Hiddensee, München, 2003., hier Spalte - 1029 - 1037.
Weblinks
Vergleiche auch den gleichnamigen Artikel in deutschen Wikipedia
- Artikel Prinz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Römisches Reich. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Fränkisches Reich. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Graf. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Gaugraf. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Markgraf. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Pfalzgraf. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Reichsfürst. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Kurfürst. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Herzog. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.