Archidiakonat: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Archidiakonat, im Mittelalter auch | |||
; Beispiel:'' der [[Prälat|prelate]] [...] vorsumet dikke die sele und sorgent okker umme ire vruͦnt wie sie den gehelfen zu grozzen eren, zu kirchen und zu prevenden und zu archidiacenaten.'' <ref>Quelle: Altdeutsche Predigten. Hrsg. v. Anton E. Schönbach </ref> | |||
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Ein [[Archidiakonat]], im Mittelalter auch „[[Bann (Recht)|Bann]]“, später teilweise [[Dekanat (Kirche)|Dekanat]], '''Dekanie''' oder '''Christianität''', war der Amtsbezirk eines [[Archidiakon|Archidiakons]]. | |||
Die Archidiakone hielten die regionalen [[Sendgericht|Sendgerichte]] ab, eine kirchliche, öffentliche Bußzucht, von daher wurde das Amtsgebiet auch als „[[Bann (Recht)|Bann]]“ bezeichnet. | Die Archidiakone hielten die regionalen [[Sendgericht|Sendgerichte]] ab, eine kirchliche, öffentliche Bußzucht, von daher wurde das Amtsgebiet auch als „[[Bann (Recht)|Bann]]“ bezeichnet. | ||
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Die Archidiakonatsverfassung wurde z.B. im [[Bistum Münster]] 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese | Die Archidiakonatsverfassung wurde z.B. im [[Bistum Münster]] 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden. | ||
Amtsnachfolger der Archidiakone als Dekanatsleiter im [[Bistum Münster]] wurden die [[Dechant (Dekan)|Dechanten]]. | |||
====Fußnoten==== | |||
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[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]] | |||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] | |||
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | [[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | ||
[[Kategorie:Dekanat im Bistum Münster]] |
Aktuelle Version vom 7. November 2017, 08:51 Uhr
- Bedeutung
- Archidiakonat; Amtsbezirk eines Archdiakons, im späten Mittelalter ein mit einer Pfründe verbundener, durch Kapitelwahl unwiderruflich übertragener Besitz eines Sprengels und zugehöriger Rechte [1]
- Beispiel
- der prelate [...] vorsumet dikke die sele und sorgent okker umme ire vruͦnt wie sie den gehelfen zu grozzen eren, zu kirchen und zu prevenden und zu archidiacenaten. [2]
Ergänzungen
Ein Archidiakonat, im Mittelalter auch „Bann“, später teilweise Dekanat, Dekanie oder Christianität, war der Amtsbezirk eines Archidiakons.
Die Archidiakone hielten die regionalen Sendgerichte ab, eine kirchliche, öffentliche Bußzucht, von daher wurde das Amtsgebiet auch als „Bann“ bezeichnet.
Die Archidiakonate waren noch über das Mittelalter hinaus mit hochrangigen Dignitaren als Amtsinhaber besetzt, welche bis in das 14. Jahrhundert hinein dynastischen Familienkreisen entstammten.
Die Archidiakonatsverfassung wurde z.B. im Bistum Münster 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden.
Amtsnachfolger der Archidiakone als Dekanatsleiter im Bistum Münster wurden die Dechanten.