Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/113: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Automatic page editing)
 
(4 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|112|113|114|unvollständig}}
{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|112|113|114|korrigiert}}
{{Überbreite Tabelle}}
==<center>'''No. 12.'''</center>==
==<center>'''No. 12.'''</center>==


(Anm.: siehe unten)
<br clear="all" />
<center>Nachträgliche Uebersicht der für das Jahr 1851 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Regierungsbezirks {{Sperrschrift|Erbach.}}</center>


<br clear="all" />
<br clear="all" />
<center>Uebersicht der für das Jahr 1851 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirks {{Sperrschrift|Biedenkopf.}}</center>
 
{| {{Prettytable2}}
{| {{Prettytable2}}
|rowspan=3 align="center" |
|rowspan=3 align="center" |
Zeile 13: Zeile 15:
|colspan=4 |II. Klasse.
|colspan=4 |II. Klasse.
|colspan=4 |III. Klasse.
|colspan=4 |III. Klasse.
|rowspan=2 colspan=5 |Sonstige Ausschläge.
|rowspan=2 colspan=6 |Sonstige Ausschläge.
|-
|-
|colspan=2 |Auf Köpfe oder Genußtheile der Ortsbürger.
|colspan=2 |Auf Köpfe oder Genußtheile der Ortsbürger.
Zeile 26: Zeile 28:
|colspan=2 |Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital.
|colspan=2 |Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital.
| align="center" | E<br />r<br />h<br />e<br />b.<br /><br />Z<br />i<br />e<br />l<br />e
| align="center" | E<br />r<br />h<br />e<br />b.<br /><br />Z<br />i<br />e<br />l<br />e
|Ausschlag.
|colspan=2 |Ausschlag.
|colspan=2 |Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital.
|colspan=2 |Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital.
| align="center" | E<br />r<br />h<br />e<br />b.<br /><br />Z<br />i<br />e<br />l<br />e
| align="center" | E<br />r<br />h<br />e<br />b.<br /><br />Z<br />i<br />e<br />l<br />e
Zeile 44: Zeile 46:
|
|
|fl.
|fl.
|1/10
|kr.
|kr.
|pf.
|pf.
Zeile 49: Zeile 52:
|
|
|-
|-
|1
|Steinbuch
| -
| -
|250
|4
|2,364
|5
|123
|2
|0,601
|5
|a) 25
| -
| -
| -
|5
|Evangelische Kirchspielskosten. Auf das Steuerkapital der evangel. Einwohner.
|-
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|b) 4
|8
| -
| -
|5
|Katholische Kirchspielskosten. Auf das Steuerkapital der kathol. Einwohner.
|-
|2
|Wimpfen am Berg<br />mit Wimpfen im Thal, Forstbezirk, Hohstadt u. Zimmerhof
| -
| -
|2000
|2
|1,601
|5
|1444
|1
|1,788
|5
|200
| -
| -
| -
|5
|Wie 1 a.
|-
|}
Vorstehende Uebersicht wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in fünf Zielen, in den Monaten Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres Statt finden soll.
:Erbach den 8. April 1851.
<center>'''Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach.'''</center>
<center>{{Sperrschrift|App.}}</center>
----
<center>Bekanntmachung, den Ausschlag zu Bezahlung der durch die Parzellenvermessung der sogenannten Laubacher Waldgemarkung entstandenen Kosten betreffend.</center>
Zur Bezahlung der Kosten, welche durch die Parzellenvermessung des eine besondere Gemarkung bildenden sogenannten Laubacher Waldbezirks entstanden sind, ist ein Ausschlag von 1828 Gulden 58 kr. auf das Steuerkapital dieser Gemarkung erforderlich und von Großherzogl. Ministerium des Innern genehmigt worden.
Auf Einen Gulden Steuerkapital beträgt der Beitrag 7,7927 Kreuzer, welches unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird, daß die Erhebung in einem Ziele, am

Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:02 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[112]
Nächste Seite>>>
[114]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.


No. 12.


Nachträgliche Uebersicht der für das Jahr 1851 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Erbach.


O
r
d
n
u
n
u
g
s
n
u
m
m
e
r

Namen der Gemeinden I. Klasse. II. Klasse. III. Klasse. Sonstige Ausschläge.
Auf Köpfe oder Genußtheile der Ortsbürger. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner und Forensen.
Ausschlag. Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
r
h
e
b.

Z
i
e
l
e
Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
r
h
e
b.

Z
i
e
l
e
Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
r
h
e
b.

Z
i
e
l
e
Bezeichnung der Art des Ausschlags und der Repartitionsnorm.
fl. kr. fl. kr. pf. fl. kr. pf. fl. 1/10 kr. pf.
1 Steinbuch - - 250 4 2,364 5 123 2 0,601 5 a) 25 - - - 5 Evangelische Kirchspielskosten. Auf das Steuerkapital der evangel. Einwohner.
b) 4 8 - - 5 Katholische Kirchspielskosten. Auf das Steuerkapital der kathol. Einwohner.
2 Wimpfen am Berg
mit Wimpfen im Thal, Forstbezirk, Hohstadt u. Zimmerhof
- - 2000 2 1,601 5 1444 1 1,788 5 200 - - - 5 Wie 1 a.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in fünf Zielen, in den Monaten Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres Statt finden soll.

Erbach den 8. April 1851.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach.
App.

Bekanntmachung, den Ausschlag zu Bezahlung der durch die Parzellenvermessung der sogenannten Laubacher Waldgemarkung entstandenen Kosten betreffend.

Zur Bezahlung der Kosten, welche durch die Parzellenvermessung des eine besondere Gemarkung bildenden sogenannten Laubacher Waldbezirks entstanden sind, ist ein Ausschlag von 1828 Gulden 58 kr. auf das Steuerkapital dieser Gemarkung erforderlich und von Großherzogl. Ministerium des Innern genehmigt worden.

Auf Einen Gulden Steuerkapital beträgt der Beitrag 7,7927 Kreuzer, welches unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird, daß die Erhebung in einem Ziele, am