Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 3/38: Unterschied zwischen den Versionen
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Unterlagen als Grundgehalt 6.600 Mark. Dieses ist jedoch nur ungefähr die Anfangsstufe der „Gehaltsskala“ die selbstredend von Jahr zu Jahr nach oben klettert und nur zurzeit solchen Tiefstand hat, weil der Bürgermeister erst im zweiten Jahr Bürgermeister ist. Außerdem findet mann noch einen Posten, 1000 Mark, der für die Miete u. Unterhaltung der Dienstwohnung des Bürgermeisters dienen soll. Der Rentmeister erhält als Grundgehalt 6.300 Mark und kommt damit dem Bürgermeister bereits bedenklich nahe.<br> | |||
Es folgen ebenfalls die nicht unerheblichen Gehälter der Obersekretäre und sonstigen Hilfskräfte. Für das Amt Rommerskirchen ohne Nettesheim sind allein 7000 Mark für Schreibhilfe eingesetzt. Die gesamten sächlichen Kosten betragen 8.700 Mark. Die Beiträge zur Ruhegehaltskasse betragen 3.300 Mark. Für Reisekosten und Tagegelder sind 400 Mark eingesetzt. Hiervon sind außerdem außergewöhnlich hohe Ausgaben für Bürobedarf die beträchtlichen Fernsprechgebühren hervorzuheben. Denn diese betragen allein für das Amt Rommerskirchen 1.380 Mark und für Nettesheim 300 Mark, im Jahre 1929 sogar 550 Mark. Für Bürobedürfnisse hat man im Etat 1400 Mark für Rommersk. u. für Nettesheim1450 Mark eingesetzt. |
Aktuelle Version vom 5. September 2019, 14:56 Uhr
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Unterlagen als Grundgehalt 6.600 Mark. Dieses ist jedoch nur ungefähr die Anfangsstufe der „Gehaltsskala“ die selbstredend von Jahr zu Jahr nach oben klettert und nur zurzeit solchen Tiefstand hat, weil der Bürgermeister erst im zweiten Jahr Bürgermeister ist. Außerdem findet mann noch einen Posten, 1000 Mark, der für die Miete u. Unterhaltung der Dienstwohnung des Bürgermeisters dienen soll. Der Rentmeister erhält als Grundgehalt 6.300 Mark und kommt damit dem Bürgermeister bereits bedenklich nahe.
Es folgen ebenfalls die nicht unerheblichen Gehälter der Obersekretäre und sonstigen Hilfskräfte. Für das Amt Rommerskirchen ohne Nettesheim sind allein 7000 Mark für Schreibhilfe eingesetzt. Die gesamten sächlichen Kosten betragen 8.700 Mark. Die Beiträge zur Ruhegehaltskasse betragen 3.300 Mark. Für Reisekosten und Tagegelder sind 400 Mark eingesetzt. Hiervon sind außerdem außergewöhnlich hohe Ausgaben für Bürobedarf die beträchtlichen Fernsprechgebühren hervorzuheben. Denn diese betragen allein für das Amt Rommerskirchen 1.380 Mark und für Nettesheim 300 Mark, im Jahre 1929 sogar 550 Mark. Für Bürobedürfnisse hat man im Etat 1400 Mark für Rommersk. u. für Nettesheim1450 Mark eingesetzt.