Scherner: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
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Bedeutung: Scherner oder Malmann als vereidigte Hilfskraft des Holz- oder Markenrichters, welche markenpolizeilichen Rechten ausgestattet waren. Meist aus der Mitte der Markgenossen bestimmt.
==Amtssprache==
* Scherner, Scherne, Scheramt


Aufgabe:  
;Berufsbezeichnung.
* Überwachung der Einhaltung des Markenrechtes in der Mark,  
* Aufgabe: Überwachung der Einhaltung des Markenrechtes in der Mark,  
* Kennzeichnung der zu fällenden Bäume mit einer „malbarde“. oder „kuse“ ein mit einem obrigkeitlichen Merkzeichen und häufig der aktuellen Jahreszahl versehenes Handbeil, mit dem das Mal (I) in zum Abholzen freigegebene Bäume gehauen wird.
* Aufgabe: Kennzeichnung der zu fällenden Bäume mit einer „malbarde“ oder „kuse“, Scharbeil, ein Handbeil, auf dessen der Schneide entgegen gesetzten Seite ein obrigkeitliches Brandzeichen (Wappen) und manchmal die aktuellen Jahreszahl eingegraben ist, womit ein Mal in die zum Abholzen freigegebene Bäume gehauen wird.
* Kennzeichnung der zum Mastauftrieb berechtigten Tiere (Schweine, „malswyne“)  mit einem Brandeisen
* Aufgabe: Kennzeichnung der zum Mastauftrieb berechtigten Tiere (Schweine, „malswyne“)  mit einem Brandeisen


;1.Bedeutung: Scherner oder Malmann als vereidigte Hilfskraft des Holz- oder Markenrichters, welche markenpolizeilichen Rechten ausgestattet waren. Meist aus der Mitte der Markgenossen bestimmt. <ref>[[Lippramsdorfer Mark]]  </ref>


===Beispiel===
* [[Hülsberger Mark]]:'' 14.09.1610 (...) Actum in präsentio all der  [[Scherner]]  wie auch Sander Brinkfort.  (...)''
====Fußnoten====
<references/>
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]
[[Kategorie:Markenwirtschaft]]
[[Kategorie:Markenwirtschaft]]

Aktuelle Version vom 17. März 2023, 16:28 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Scherner

Amtssprache

  • Scherner, Scherne, Scheramt
Berufsbezeichnung.
  • Aufgabe: Überwachung der Einhaltung des Markenrechtes in der Mark,
  • Aufgabe: Kennzeichnung der zu fällenden Bäume mit einer „malbarde“ oder „kuse“, Scharbeil, ein Handbeil, auf dessen der Schneide entgegen gesetzten Seite ein obrigkeitliches Brandzeichen (Wappen) und manchmal die aktuellen Jahreszahl eingegraben ist, womit ein Mal in die zum Abholzen freigegebene Bäume gehauen wird.
  • Aufgabe: Kennzeichnung der zum Mastauftrieb berechtigten Tiere (Schweine, „malswyne“) mit einem Brandeisen
1.Bedeutung
Scherner oder Malmann als vereidigte Hilfskraft des Holz- oder Markenrichters, welche markenpolizeilichen Rechten ausgestattet waren. Meist aus der Mitte der Markgenossen bestimmt. [1]

Beispiel

Fußnoten