Markgenosse: Unterschied zwischen den Versionen

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Markgenossen sind die Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("[[War]]",  "Schar" oder "[[Echtwert]]"). an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer [[Mark (Gebiet)|Mark]].
Markgenossen sind die Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("[[War]]",  "Schar" oder "[[Echtwert]]"). an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer [[Mark (Gebiet)|Mark]].


===Gebossenschaft===
===Genossenschaft===
Genossenkreis: bestimmte bäuerliche und niederadlige Berechtigte einer oder mehrerer Siedlungen, auch durch auswärtige herrschaftliche (hochadlige und geistliche) Berechtigte.  
Genossenkreis: bestimmte bäuerliche und niederadlige Berechtigte einer oder mehrerer Siedlungen, auch durch auswärtige herrschaftliche (hochadlige und geistliche) Berechtigte.  


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[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]
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Aktuelle Version vom 3. August 2023, 21:46 Uhr

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfentstehung > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer > Markgenosse

Einleitung

Name

Markgenosse = markgenôte (ndd.)

Bedeutung

Markgenossen sind die Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("War", "Schar" oder "Echtwert"). an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer Mark.

Genossenschaft

Genossenkreis: bestimmte bäuerliche und niederadlige Berechtigte einer oder mehrerer Siedlungen, auch durch auswärtige herrschaftliche (hochadlige und geistliche) Berechtigte.