Baden/Staatshandbuch 1880/284: Unterschied zwischen den Versionen

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werden. Der große Rath wird gebildet von den Professoren der Anstalt nebst denjenigen Lehrern, welchen etwa außerdem von der Großherzoglichem Regierung das Recht der Theilnahme an demselben ausdrücklich verliehen worden ist. Der große Rath hat zu beraten und Beschluß zu fassen über den Voranschlag des jährlichen Geldbedarfs, das Programm der Schule, die periodische allgemeine Honorarbefreiung, die Verleihung von stipendien und über allle das allgemeine Interesse der Anstalt betreffenden Angelegenheiten, insbesondere wegen Aenderung der Statuten und Gesetze, Errichtung und Aufhebung von Lehrstellen u. dgl. Die Anstalt ertheilt auf Grund strenger Prufungen ''Diplome'', welche den Inhaber als für sein Fach wissenschaftlich ausgebildet empfehlen. Zur Prüfung kann Jedermann zugelassen werden, der seine Studien in dem Fache, für welches er das Diplom erlangen will, auf einer polytechnischen Schule vollendet hat.
 
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<big> I. Leitung und Verwaltung.</big>
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''A. Direktor'': Heinrich ''Lang'', Oberbaurath.
 
''B. Der kleine Rath'':
: Heinrich ''Lang'', Oberbaurath.
: <tt>Dr.</tt> Bernhard ''Sohncke'', Professor.
: <tt>Dr.</tt> Franz ''Grashof'', Geh. Rath II. Kl.
: Josef ''Hart'', Professor.
: <tt>Dr.</tt> Karl ''Engler'', Professor. 
 
''C. Der große Rath'':
: (Diesen bilden die sämmtlichen an der polytechnischen Schule mit Staatsdiener-Eigenschaft angestellten Professoren und diejenigen Lehrer, welchen etwa außerdem von der Großherzoglichen Regierung das Recht der Theilnahme am großen Rath  ausdrücklich verliehen worden ist.)
 
''D. Aufnahmekommission'':
: Direktor: Heinrich ''Lang'', Oberbaurath.
: <tt>Dr.</tt> Johann Adam ''Pfaff'', Professor.
: <tt>Dr.</tt> Julius ''Lehr'', Professor.
 
''E. Respizient in Rechtssachen'':
: <tt>Dr.</tt> Karl ''Schenkel'', Ministerialrath. S. u.

Aktuelle Version vom 19. September 2016, 14:26 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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werden. Der große Rath wird gebildet von den Professoren der Anstalt nebst denjenigen Lehrern, welchen etwa außerdem von der Großherzoglichem Regierung das Recht der Theilnahme an demselben ausdrücklich verliehen worden ist. Der große Rath hat zu beraten und Beschluß zu fassen über den Voranschlag des jährlichen Geldbedarfs, das Programm der Schule, die periodische allgemeine Honorarbefreiung, die Verleihung von stipendien und über allle das allgemeine Interesse der Anstalt betreffenden Angelegenheiten, insbesondere wegen Aenderung der Statuten und Gesetze, Errichtung und Aufhebung von Lehrstellen u. dgl. Die Anstalt ertheilt auf Grund strenger Prufungen Diplome, welche den Inhaber als für sein Fach wissenschaftlich ausgebildet empfehlen. Zur Prüfung kann Jedermann zugelassen werden, der seine Studien in dem Fache, für welches er das Diplom erlangen will, auf einer polytechnischen Schule vollendet hat.

I. Leitung und Verwaltung.

A. Direktor: Heinrich Lang, Oberbaurath.

B. Der kleine Rath:

Heinrich Lang, Oberbaurath.
Dr. Bernhard Sohncke, Professor.
Dr. Franz Grashof, Geh. Rath II. Kl.
Josef Hart, Professor.
Dr. Karl Engler, Professor.

C. Der große Rath:

(Diesen bilden die sämmtlichen an der polytechnischen Schule mit Staatsdiener-Eigenschaft angestellten Professoren und diejenigen Lehrer, welchen etwa außerdem von der Großherzoglichen Regierung das Recht der Theilnahme am großen Rath ausdrücklich verliehen worden ist.)

D. Aufnahmekommission:

Direktor: Heinrich Lang, Oberbaurath.
Dr. Johann Adam Pfaff, Professor.
Dr. Julius Lehr, Professor.

E. Respizient in Rechtssachen:

Dr. Karl Schenkel, Ministerialrath. S. u.